Keine Arzt-Haftung

EuGH-Urteil zu Corona-Impfstoff falsch interpretiert

13.3.2025, 09:07 (CET), letztes Update: 13.3.2025, 09:09 (CET)

Wer für Impfschäden haftet, und warum - das sorgt für Aufruhr in den sozialen Medien. Dies ist jedoch bereits seit 1973 durch das Impfschadengesetz gesetzlich geregelt.

Immer wieder kursieren Falschbehauptungen bezüglich der Covid-19-Impfung in den sozialen Medien. Bei einem momentan weit verbreiteten Screenshot des Artikels eines österreichischen Blogs wird suggeriert, dass dem Europäische Gerichtshof zufolge Ärzte, die die Impfung verabreicht haben, für Impfschäden haften würden. Stimmt das?  

Bewertung

Ärzte haften nicht generell für Impfschäden. In einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs dazu ist von der Haftungsfrage keine Rede.  

Fakten

Der Italiener Giovanni Frajese wollte durch eine Klage die Zulassung zweier Impfstoffe gegen Covid-19 aufheben lassen. Der Europäische Gerichtshof wies die Klage jedoch mit dem Urteil vom 30. Jänner 2025 ab. Es wird erwähnt, dass Ärzte nicht dazu verpflichtet sind, Covid-19-Impfungen durchzuführen. Von Haftungsfragen ist an dieser Stelle jedoch keine Rede.

Impfschadengesetz in Österreich 

Ärzte haften nicht generell für Impfschäden, sondern nur dann, wenn eindeutige Behandlungsfehler vorliegen oder Patienten über mögliche Nebenwirkungen nicht aufgeklärt wurden.  

Für Schäden, die durch Impfungen verursacht werden, hat der Bund Entschädigung zu leisten. Dies gilt für alle Impfungen, «die nach der Verordnung über empfohlene Impfungen zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen sind», so die Österreichische Ärztekammer. Auch die Covid-19-Impfung ist in diese Verordnung aufgenommen.  

Bei Impfschäden gilt für einen Leistungsanspruch die Kausalitätswahrscheinlichkeit. Laut Höchstgericht ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Impfung für die Gesundheitsschädigung verantwortlich ist, von drei Faktoren abhängig: dem zeitlichen Zusammenhang, der entsprechenden Symptomatik und dem Umstand, dass es keine andere, wahrscheinlichere Ursache für die Beeinträchtigung gibt. 

Die Entschädigungen können unter anderem die Übernahme der Kosten für die Behandlung zur Besserung oder Heilung des Impfschadens, Übernahme der Kosten für Maßnahmen zur Rehabilitation oder im Falle des Todes des Impfgeschädigten Witwenrente und/oder Waisenrente beinhalten.

(Stand: 13.3.2025)

Links

Facebook-Post mit Falschbehauptung (archiviert)  

TKP-Artikel mit Falschbehauptung (archiviert)  

Urteil des Europäischen Gerichtshof (archiviert)  

Ärztekammer über Haftung bei Impfschäden (archiviert)  

Ärztekammer zu Covid-Schutzimpfung (archiviert)  

Bericht des Gesundheitsausschusses (archiviert)  

Verwaltungsgerichtshof über Kausalitätswahrscheinlichkeit (archiviert)  

Impfschadengesetz (archiviert)

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