Mehlwurmpulver in Lebensmitteln soll es nur mit Kennzeichnung geben

20.2.2025, 11:05 (CET)

Eine neue EU-Verordnung, die UV-behandeltes Mehlwurmpulver als «neuartiges Lebensmittel» einstuft, sorgt für Diskussionen. Darf das Pulver wirklich in Brot, Pasta und Käse «versteckt» werden?

Über Verordnungen und Gesetze, die die Europäische Union in Brüssel beschließt, wird oft intensiv diskutiert - häufig ranken sich darum auch Falschbehauptungen. Schreibt die EU tatsächlich vor, verarbeitete Mehlwürmer dürften «versteckt» in Umlauf gebracht werden? In einem verlinkten Artikel heißt es, solche Zutaten würden «nicht klar gekennzeichnet oder tauchen in verarbeiteten Lebensmitteln auf, ohne dass Verbraucher sich dessen bewusst sind».

Bewertung

Falsch. Lebensmittel, die Mehlwurmpulver enthalten, müssen laut einer EU-Verordnung entsprechend gekennzeichnet werden. 

Fakten

Neu ist die Zulassung von Mehlwürmern und anderen Insekten als Lebensmittel nicht. Sie dürfen bereits seit vier Jahren in bestimmten Nahrungsmitteln verwendet werden, auch eine Kennzeichnungspflicht besteht seither. Seit dem 10. Februar 2025 stehen auch UV-behandelte Larven des Mehlkäfers - getrocknet und in Form von Mehlwurmpulver – auf der Liste der «neuartigen Lebensmittel» in der EU, wie aus der aktuellen Verordnung hervorgeht. Neu ist also, dass das jetzt zugelassene Mehlwurmpulver aufgrund der besonderen Behandlung mit ultraviolettem Licht mehr Vitamin D enthält.  

Erreicht der Vitamin-D-Gehalt einen bestimmten Wert, muss das Produkt mit dem Hinweis «enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D» versehen werden, der Vitamin-D-Gehalt muss zudem in der Nährwertdeklaration angegeben werden, ist in der Verordnung (Punkt 8) zu lesen. 

Weil das in den Larven des Mehlkäfers (Tenebrio Molitor) enthaltene Protein bei Menschen mit Allergien gegen Hausstaubmilben und Krebstieren allergische Reaktionen hervorrufen kann, schreibt die EU die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die UV-behandeltes Mehlwurmpulver enthalten, ausdrücklich vor. Dabei darf es auch nicht vorkommen, die Zutat hinter einer sogenannten E-Nummer zu verstecken, die Lebensmittelzusatzstoffe kennzeichnet. Enthält das Produkt Mehlwurmpulver, muss das auch dezidiert als Begriff in der Zutatenlisten angeführt werden, wie die EU-Kommission auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. 

In Umlauf bringen darf das behandelte Mehlwurmpulver laut der aktuellen Verordnung nur das französische Unternehmen Nutri’Earth, das auch dessen Zulassung beantragt hatte. Sie gilt für fünf Jahre. 

Vor der Genehmigung beauftragte die EU-Kommission die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), mögliche Sicherheitsrisiken hinsichtlich des Pulvers zu untersuchen. Laut dem Gutachten der EFSA vom März 2023 gibt es bei der Verwendung des UV-behandelten Mehlwurmpulvers in den vorgeschlagenen Mengen «keine Sicherheitsbedenken». In Brot und Kuchen darf laut Verordnung (Anhang) bis zu vier Gramm Mehlwurmpulver pro 100 Gramm Endprodukt enthalten sein, in Obst- und Gemüsekompotten 3,5 Gramm, während bei Käse der Höchstgehalt bei einem Gramm pro 100 Gramm liegt. 

(Stand: 18. Februar 2025)

Links

Behauptung auf Facebook (archiviert

Behauptung auf «X» (archiviert

Bericht «Uncut-News» (archiviert

EU-Kommission zu Insekten (archiviert)  

EU-Durchführungsverordnung (archiviert

Website Nutri’Earth

EFSA-Gutachten (archiviert

E-Nummern in Lebensmitteln (archiviert)

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