Koalitionsverhandlungen

SPÖ will Erbschaftssteuer - aber nicht rückwirkend

5.12.2024, 14:25 (CET), letztes Update: 5.12.2024, 14:32 (CET)

Die «Zuckerlkoalition» in Österreich wird schon heftig kritisiert, noch bevor sie überhaupt angelobt ist. Über die Pläne von ÖVP, SPÖ und NEOS wird aber auch Falschinformation verbreitet.

Dass die SPÖ, die derzeit mit der ÖVP und den NEOS über eine künftige Regierungskoalition verhandelt, für Vermögenssteuern und Erbschaftssteuern eintritt, ist bekannt. Aktuell verbreitet sich aber in Sozialen Medien die Behauptung, die Sozialdemokraten würden Erbschaften auch rückwirkend versteuern wollen. «Konkret würde das bedeuten, dass alle Schenkungen und Erbschaften der letzten 30 Jahre betrachtet werden könnten», schreibt eine Online-Plattform und warnt von einer drohenden «Enteignung».

Bewertung

Die Behauptung, die SPÖ verlange eine rückwirkende Erbschaftssteuer, ist frei erfunden. Die Partei fordert zwar die Einführung einer Erbschaftssteuer, die Rechnung soll aber erst ab dem Inkrafttreten der Steuer beginnen.

Fakten

Dass es zu keiner rückwirkenden Besteuerung kommt, wird ausdrücklich auf der Q&A-Seite zum «Millionärssteuermodell» der SPÖ festgehalten: «Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden Erbschaften und Schenkungen über 30 Jahre zusammengerechnet. Die Rechnung beginnt erst ab dem Inkrafttreten der Steuer – es kommt zu keiner rückwirkenden Besteuerung.»

Von einer rückwirkenden Steuer sei «nie die Rede gewesen», bekräftigte die SPÖ-Pressestelle auf dpa-Anfrage. Das sei sowohl in den Parteiunterlagen als auch gegenüber Medienvertretern festgehalten worden und überdies «rechtlich ausgeschlossen». Der 30-Jahre-Zeitraum sei immer in die Zukunft gerichtet, also ab dem Inkrafttreten.

Laut den Plänen der Sozialdemokraten sollen zudem nur Erbschaften und Schenkungen über einer Million Euro besteuert werden. Die Partei spricht hier von einem «persönlichen Lebensfreibetrag» (eine Million Euro, alle Schenkungen und Erbschaften über 30 Jahre zusammengerechnet), erst dann fällt die Steuer an, deren Höhe sich nach dem Vermögenswert richtet. Die Steuer entfällt etwa auch beim Verschenken oder Vererben eines Eigenheims, wenn dieses danach mindestens zehn Jahre als Hauptwohnsitz vom Erben weiterverwendet wird.

Selbst wenn die Koalitionsverhandlungen erfolgreich sind und es tatsächlich zu einer Dreierkoalition in Österreich kommt, ist unklar, ob die Erbschaftssteuer überhaupt eingeführt wird. Dies sei jedenfalls keine Koalitionsbedingung, sagte SPÖ-Parteichef Andreas Babler kürzlich im ZiB2-Interview.

(Stand: 3.12.2024)

Links

Facebook-Posting 1 (archiviert)

Facebook-Posting 2 (archiviert)

Artikel von «Exxpress.at» (archiviert)

Artikel von «report24.at» (archiviert)

SPÖ Q&A zum «Millionärssteuermodell» (archiviert)

ZiB2-Interview mit Andreas Babler

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