E-Health-Strategie

Kein WHO-Zugriff auf personenbezogene Daten im E-Impfpass

21.10.2024, 17:05 (CEST)

Der elektronische Impfpass soll Patienten und Gesundheitspersonal in Österreich den Zugriff auf Impfdaten erleichtern. Rund um das neue Tool ranken sich nicht wenige unwahre Behauptungen.

Die Einführung eines elektronischen Impfpasses in Österreich wird 2018 unter der damaligen Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein von der FPÖ vom Nationalrat beschlossen. Sechs Jahre später sorgt eine auch den E-Impfpass betreffende Gesetzesnovelle für Wirbel. Online ist zu lesen, das neue Tool sei verpflichtend für alle und gewähre seit 30. September 2024 unter anderem der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Einsicht in sensible Gesundheitsdaten.

Bewertung

Internationale Organisationen wie die WHO können keine Gesundheitsdaten von Geimpften abfragen. Die Möglichkeit zur Abmeldung vom E-Impfpass ist hingegen tatsächlich nicht vorgesehen. Vorerst sind vier Impfungen verpflichtend einzutragen. Die FPÖ stimmte zwar gegen die jetzige Novelle, initiiert wurde der Pass allerdings unter einem FPÖ-geführten Gesundheitsministerium.

Fakten

Der E-Impfpass ist Teil der österreichischen E-Health-Strategie. Mit ihm soll es für berechtigte Personen einfacher werden, Impfdaten von in Österreich gemeldeten Personen abzufragen.

Er wurde eingeführt, damit Privatpersonen und behandelnde Mediziner schnell auf Informationen über den Impfstatus zugreifen, aber auch damit Ausbrüche ansteckender Krankheiten effizienten bekämpft werden können. Vermerkt werden darin alle Impfungen, verpflichtend ist vorerst nur die Eintragung von Grippe- und Corona-Impfungen, Impfungen gegen Humane Papillomaviren (HPV) und gegen Mpox.

Der Kreis der Zugriffsberechtigten ist streng reglementiert. Die gemeinsam Verantwortlichen wurden mit einer Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG 2012) festgelegt. Die Novelle wurde Anfang des Sommers 2024 im Nationalrat ohne die Stimmen der FPÖ-Mandatare beschlossen und trat mit 30. September in Kraft. Dieses Datum wurde auf zahlreichen rechten Portalen, in klassischen und auch sozialen Medien als Start für den Vollbetrieb des E-Impfpasses kolportiert.

E-Impfpass noch nicht im Vollbetrieb

Tatsächlich befindet sich die E-Health-Anwendung aber noch in ihrer Pilotphase, wie das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) auf dpa-Anfrage mitteilte. In dieser Phase wird der E-Impfpass von der Elga GmbH (sie gehört Bund, Ländern und Sozialversicherung) betrieben.

Darauf folgt eine Übergangszeit mit geteilter Verantwortung, bis diese komplett an das Gesundheitsministerium übergeht. Wann das passieren soll, blieb vom Ministerium unbeantwortet. Den Zeitplan dafür legt dem GTelG 2012 zufolge der Gesundheitsminister oder die Gesundheitsministerin fest.

Seit seiner Einführung 2020 kam der E-Impfpass nach Ministeriumsangaben nicht über seine Politphase hinaus, «solange noch nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen». Dass er sich seit 30. September 2024 in Vollbetrieb befinde, wurde vom Gesundheitsministerium als definitiv falsch bezeichnet.

WHO kann nur Durchimpfungsraten abfragen

Ebenso unrichtig ist die Behauptung, die WHO könne ab sofort die Gesundheitsdaten aus Österreich einsehen. Verantwortliche mit Zugriff auf die Impfdaten sind der Gesundheitsminister oder die Gesundheitsministerin, die Elga GmbH, E-Impf-Gesundheitsdiensteanbieter (berufsrechtlich zur Durchführung von Impfungen Berechtigte), Apotheken, alle amtierenden Landeshauptleute, Bezirksverwaltungsbehörden, Sozialversicherungsträger und die Gesundheitsberatung 1450.

Durch die Speicherung der personenbezogenen Daten im zentralen Impfregister erfolge keine Übermittlung dieser Daten in ein Drittland, versicherte das Ministerium auf Anfrage. Die Verarbeitung der Daten sei «auf nationale Belange beschränkt».

Die WHO erhalte ausschließlich Durchimpfungsraten - allerdings ohne die Möglichkeit der Rückführbarkeit auf einzelne Personen. Generell erfolgen jegliche Auswertungen, auch auf nationaler Ebene, laut Ministerium «stets pseudonymisiert».

(Stand: 21.10.2024)

Links

Aussendung des Sozialministeriums (archiviert)

Parlamentskorrespondenz 796/2024 (archiviert)

Posting mit Falschbehauptungen auf Facebook (archiviert)

Informationen zur E-Health-Strategie (archiviert)

Gesundheitsministerium über E-Impfpass (archiviert)

Gesundheitstelematikgesetz, aktuelle Fassung (archiviert)

Parlamentskorrespondenz 725/2024 (archiviert)

Beitrag auf «Report24» (archiviert)

Beitrag auf «meinbezirk.at» (archiviert)

Informationen zur Elga GmbH (archiviert)

Definition der E-Impf-Gesundheitsdiensteanbieter (archiviert)

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