Uralter Verschwörungsmythos
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat
8.8.2024, 16:47 (CEST)
Zweifel an der Souveränität Deutschlands halten sich hartnäckig. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht sie etwa im Umfeld von Reichsbürgern und sogenannten Selbstverwaltern. Auf sozialen Netzwerken gibt es immer wieder Posts, die derartige Behauptungen verbreiten. Dieser hier zeigt beispielsweise einen 20€-Schein, auf den die Behauptung gedruckt wurde.
Bewertung
Die Behauptung und die darunter stehenden Schlussfolgerungen sind falsch. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat. Das ist an ihrem innen- und außenpolitischen Handeln und an ihrer Einbindung in internationale Organisationen ersichtlich.
Fakten
Es gibt verschiedene Punkte, die belegen, dass die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat ist. Ihr Grundgesetz gilt seit dem 23. Mai 1949 und bildet die verfassungsrechtliche Grundlage. Das Grundgesetz definiert, dass Deutschland eine demokratische Bundesrepublik ist, dass seine Souveränität garantiert ist und welche Rechte und Pflichten die Staatsbürger haben. Deutschland ist als Rechtsstaat durch die Gewaltenteilung definiert.
Die Staatlichkeit der BRD ist auch daran ersichtlich, dass sie eigenständige außenpolitische Entscheidungen trifft, diplomatische Beziehungen zu anderen Staaten unterhält und internationale Verträge abschließt. Beispiele dafür sind die Mitgliedschaften in internationalen Organisationen wie der Europäischen Union, der NATO und der Welthandelsorganisation.
Historischer Ursprung der Behauptung
Zweifel an der Souveränität Deutschlands rühren häufig daher, dass die Souveränität der Bundesrepublik lange durch die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs eingeschränkt war. Nach dem Zusammenschluss von Ost- und Westdeutschland erlangte die heutige BRD im Oktober 1990 aber ihre volle Souveränität.
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag regelte im Zuge der Vereinigung der damals beiden deutschen Staaten die Außenpolitik der neuen Bundesrepublik mit den Alliierten. Artikel 7 drückt dies eindeutig aus: «Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes.»
Steuern und Spenden, Ämter und Firmen
Steuern sind Abgaben, die der öffentlichen Hand gegeben werden. Spenden werden in der Regel an gemeinnützige Organisationen oder Zwecke abgegeben. Wohin das Geld kommt, können Spendende selbst bestimmen. Steuern sind im Gegensatz zu Spenden nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Als Ämtern bezeichnet man Behörden, also öffentliche Einrichtungen, die staatliche Aufgaben erfüllen. Als Firmen dagegen bezeichnet man im allgemeinen Sprachgebrauch Unternehmen, die dem erzielen von Gewinnen dienen. Die beiden haben unterschiedliche Zwecke und Rechtsformen.
Stand: 8.8.2024
Links:
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (archiviert)
Auswärtiges Amt BRD - Außenpolitik(archiviert)
Deutschland in der EU (archiviert)
Deutscher Spendenrat zu Spenden (archiviert)
Deutschen Finanzministerium über Steuern (archiviert)
Definition Amt bei der Bundeszentrale für politische Bildung (archiviert)
Definition Firma in «Gablers Wirtschaftslexikon» (archiviert)
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