Fehlender Kontext

Korun ist seit 2017 nicht mehr Abgeordnete im Nationalrat

30.05.2024, 17:41 (CEST)

Alev Korun ist nicht mehr im Parlament. Trotzdem wird ihr in einem Sharepic Gegenteiliges unterstellt.

Es kommt vor, dass Behauptungen in sozialen Medien nach einiger Zeit wieder auftauchen und den Anschein von Aktualität vermitteln sollen. So heißt es mitten im Europawahlkampf 2024 in Form eines Sharepics, die Nationalratsabgeordnete Alev Korun habe die Mindestsicherung für Asylbewerber gefordert.

Bewertung

Korun ist seit fast sieben Jahren nicht mehr im Parlament. Die ihr in den Mund gelegten Äußerungen stellte sie bereits 2012 richtig. 

Fakten

Alev Korun war seit 2008 Abgeordnete im Nationalrat und ist es seit 2017 nicht mehr, weil die Grünen bei der Nationalratswahl 2017 aus dem Parlament gewählt wurden. Darum ist es falsch, sie als «nunmehrige Nationalratsabgeordnete» zu bezeichnen.

Die Behauptung kursiert schon seit 2012. Alev Korun nahm im Frühjahr 2012 im Burgenland an einer Diskussion zum Thema Asyl- und Migrationspolitik teil. Die «Kronen Zeitung» berichtete darüber; der damalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Christian Höbart hat den Artikel bei Facebook geteilt. Mutmaßlich aus den Informationen aus diesem Artikel aufbauend verfasste die Webseite unzensuriert.at einen Text, der einen Tag nach Höbarts Post publiziert wurde.

Auszüge aus diesem Text wurden seither wortgleich immer wieder online verbreitet. Das aktuell im Umlauf befindliche Sharepic ist eine verkürzte Version des Textes inklusive der Falschinformation, Korun sei noch immer Abgeordnete zum Nationalrat. 

Streit um Leistungen für Asylwerber

Streitpunkt der Debatte war 2012 die Behauptung von Christian Höbart, Korun plädiere für die Mindestsicherung für alle Asylwerber. Korun stellte daraufhin gegenüber der «Kronen Zeitung» richtig, sie sei «für eine Versorgung von schutzsuchenden Menschen in der Grundversorgung». Das hat sie im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur im Mai 2024 bekräftigt. 

Asylwerber haben laut Grundversorgungsvereinbarung seit 2004 das Recht auf Grundversorgung. Das sind laut Innenministerium «Leistungen, welche auf die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse ausgerichtet sind». Die Kostenhöchstsätze aus der Grundversorgungsvereinbarung liegen deutlich unter der 2012 bei 773,26 Euro gelegenen bedarfsorientierten Mindestsicherung

(Stand: 29.05.2024) 

Links

Facebook-Posting mit Sharepic (archiviert

Parlaments-Seite zu Korun (archiviert

Posting-Sammlung bei Facebook (archiviert

Parlaments-Seite zu Höbart (archiviert

Facebook-Posting von Höbart (archiviert

Facebook-Posting mit Wortlaut aus 2012 (archiviert

Ergebnisse der Nationalratswahl 2017 (archiviert

Informationen zur Grundversorgung (archiviert

Gesetzestext Grundversorgungsvereinbarung (archiviert

Mindestsicherung in Österreich 2012 (archiviert)

Über dpa-Faktenchecks

Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.

Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.

Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an factcheck-oesterreich@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.

Schon gewusst?

Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.