EU fehlinterpretiert

Die Reparatur eines Autos ist nicht ans Alter geknüpft

07.03.2024, 16:58 (CET)

Ein Vorschlag der EU-Kommission zum Umgang mit Altautos beschäftigt schon länger die Gemüter. Auf Sozialen Netzwerken werden seit einiger Zeit falsche Interpretation des Gesetzestextes geteilt.

Das eigene Auto ist für viele ein Heiligtum, ob zum Fahren oder Herumbasteln. Ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission schlägt daher Wellen - denn wieder und wieder wird der Vorwurf erhoben, mit diesem würde in das Eigentumsrecht eingegriffen werden. Ein Post behauptet, dass die EU die Reparatur von 15 Jahre alten Verbrennerautos verbieten möchte. Stimmt das?

Bewertung

Es gibt keinen Abschnitt in dem Gesetzesvorschlag, der sich auf ein bestimmtes Alter von Autos bezieht. Einige Vorschläge zielen im Gegenteil darauf ab, mehr Reparaturen zu ermöglichen.

Fakten

Der Vorschlag ist Teil des europäischen Klimagesetzes «Fit for 55». Durch verschiedenste Gesetze und Regulierungen sollen die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent gesenkt werden. Bis 2050 soll Klimaneutralität erreicht werden. Das Klimaziel wird so zu einer rechtlichen Verpflichtung. Da die Emissionen multiple Ursachen haben, werden auch verschiedenste Rechtsvorschriften dafür verfasst.

Eine davon ist der Kommissionsvorschlag zu einer Verkehrswende, der sich unter anderem mit der Kreislaufwirtschaft von Schrott beschäftigt. Ein Sprecher der Europäischen Kommission bekräftigt auf Anfrage: «In den vorgeschlagenen Rechtsvorschriften ist nichts enthalten, was die Reparatur von Fahrzeugen eines bestimmten Alters verhindern würde. Im Gegenteil, mehrere Bestimmungen zielen darauf ab, die Reparatur von Fahrzeugen zu erleichtern».

Weiter erklärt er, dass man sein Auto immer reparieren dürfe, wenn man dies möchte, auch wenn es nicht mehr wirtschaftlich sei. Der Gesetzesvorschlag beziehe sich lediglich auf die Entsorgung von Autos, bei denen keine Reparatur mehr möglich sei. Diese müssen in eine Aufbereitungsanlage gebracht werden, anstatt sie beispielsweise in der Natur oder der eigenen Garage verrotten zu lassen, wo giftige Stoffe auslaufen könnten und wertvolle Ressourcen verschwendet würden. Dies entspreche der Verpflichtung auf nationaler Ebene, so der Sprecher.

Ziel des Vorschlags ist es laut dem Sprecher der Kommission, «einer bestimmten Art von Betrug ein Ende zu setzen. Jedes Jahr verschwinden zwischen drei und vier Millionen Altautos aus den Statistiken der EU-Mitgliedstaaten. Viele werden illegal exportiert und als "Gebrauchtwagen" verkauft, obwohl sie in Wirklichkeit nicht mehr zu gebrauchen sind, um die EU-Abfallgesetzgebung zu umgehen, die die Unternehmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Altfahrzeugen verpflichtet. Solche falschen "Gebrauchtwagen" landen oft auf Deponien. Laut unserer Evaluierungsstudie zu den geltenden Rechtsvorschriften ist die Unklarheit darüber, was ein "Altauto" ist, eines der größten Schlupflöcher, das von unseriösen Unternehmen zur Umgehung der EU-Vorschriften genutzt wird.»

Über das Ziel, Altwagen nicht mehr in das außereuropäische Ausland verkaufen zu können, weil sie dort weder den Umwelt- noch den Sicherheitsstandards entsprechen, wurde bereits in diesem Faktencheck geschrieben.

Dort ist ebenfalls beschrieben, wie ein Altwagen definiert ist:

Betroffene Autos müssen beispielsweise folgende Kriterien erfüllen, die in Anhang I a aufgeführt sind und definieren, was ein Auto zu einem Altfahrzeug macht:

a) Es wurde in Einzelteile zerlegt oder ausgeschlachtet;

b) es wurde zugeschweißt oder mit Isolierschaum verschlossen;

c) es wurde in solchem Maße verbrannt, dass der Motorraum oder der Fahrgastraum zerstört ist;

d) es befand sich bis oberhalb des Armaturenbretts unter Wasser;

Weitere Punkte gehen darauf ein, ob beispielsweise Bremsen, Gurte, Airbags und ähnliches noch reparabel sind.

(Stand: 7.3.2024)

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