Alte Falschbehauptung

Rechteck um Unterschrift wertet diese nicht auf

24.11.2023, 11:27 (CET)

Bei Verträgen und anderen Dokumenten, die unterschrieben werden müssen, ist generell Vorsicht geboten. Doch das gilt auch für so manche Behauptung über die Gültigkeit von Unterschriften.

Die eigene Unterschrift sollte man niemals leichtfertig unter Dokumente setzen. Vor allem bei Blankopapieren oder Vollmachten ist Vorsicht geboten. Doch ist es auch gefährlich, seine Unterschrift in ein rechteckiges Feld zu schreiben? In einigen Posts wird behauptet, dass das «rechtlich eine Generalvollmacht» darstellt.

Bewertung

Unterschriften gelten lediglich für die Schriftstücke, unter die man sie setzt, und die darin getroffenen Vereinbarungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob in einem Rechteck oder auf einer Linie unterschrieben wird.

Fakten

Wer eine Abmachung rechtsgültig treffen will, setzt üblicherweise einen schriftlichen Vertrag auf. Zwar stellt auch eine mündliche Vereinbarung eine rechtsgültige Willenserklärung dar, allerdings ist sie im Zweifel oder Streitfall vor allem vor Gericht deutlich schwieriger zu beweisen.

Die Rechtsgültigkeit von schriftlichen Verträgen ist im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert. Dort heißt es in Paragraf 886: «Ein Vertrag, für den Gesetz oder Parteiwille Schriftlichkeit bestimmt, kommt durch die Unterschrift der Parteien [...] zustande.» Bei der Übertragung von Immobilieneigentum wird laut Paragraf 432 ABGB zusätzlich «eine beglaubigte Urkunde in der zur Gültigkeit des Geschäftes vorgeschriebenen Form oder eine öffentliche Urkunde ausgefertigt werden.»

Üblicherweise ist die Form eines Vertrages entweder vom Gesetz vorgegeben oder von den Vertragsparteien vereinbart. Das Nichteinhalten gesetzlicher Formvorschriften kann ein Rechtsgeschäft nichtig machen.

Dass ein Rechteck rund um eine Unterschrift diese zur Generalvollmacht machen soll, ist allerdings ebenso falsch wie die vermeintliche «Entwertung» dieser durch das doppelte Durchstreichen von «2 sich diagonal gegenüber liegenden Ecken». In Österreich müssen Vollmachten zudem neben der Unterschrift des Vollmachtgebers auch seinen Namen sowie den des Bevollmächtigten beinhalten. Eine Generalvollmacht braucht zudem ein Ausstellungsdatum.

Die Falschbehauptung ist nicht neu und geisterte schon vor einigen Jahren durch das Internet. Ihren Ursprung könnte sie im US-Recht haben. Eine dort gültige Regelung namens «Four Corners Rule» besagt, dass bei einer schriftlichen Vereinbarung nur das gilt, was sich innerhalb der vier Ecken des verwendeten Papiers befindet. Das bedeutet: Für die Gültigkeit eines solchen Schriftstücks ist vor Gericht nur relevant, was darin festgehalten wurde.

(Stand: 23.11.2023)

Links

Facebook-Posting (archiviert)

Informationen zu mündlichen Verträgen (archiviert)

ABGB, derzeit gültige Fassung (archiviert)

WKO-Infos zum Vertragsrecht (archiviert)

Definition Generalvollmacht (archiviert)

Vollmachten in Österreich (archiviert)

Allgemeines zur Generalvollmacht (archiviert)

chip.de-Artikel aus 2017 (archiviert)

Informationen zur «Four Corners Rule» (archiviert)

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