Kein Coca-Cola-Account

Vermeintliche Geschenk-Aktion ist nicht seriös

23.11.2023, 11:49 (CET)

Wer würde nicht gerne einen Kühlschrank oder eine Geschenktüte gewinnen? Derartige Versprechen finden sich immer wieder im Netz. Doch oft findet man Hinweise darauf, dass diese Angebote unseriös sind.

Immer wieder fallen User auf falsche Online-Gewinnspiele und Verlosungen rein. Das Ziel hinter solchen betrügerischen Maschen ist es häufig, persönliche Daten abzuklopfen. Zuletzt etwa behauptete eine angebliche Fan-Seite von Coca Cola, Hunderte Mini-Kühlschränke «wegen kleiner Kratzer» nicht verkaufen zu können und sie daher verschenken zu wollen. Zahlreiche User folgten dem Aufruf.

Bewertung

Hier wird nichts verschenkt. Die Seite ist ein Fake.

Fakten

Es gibt einige wiederkehrende Hinweise, die Aufschluss darüber geben, wie seriös ein Angebot wirklich ist. Dazu zählen kleine Dinge, wie etwa ob Rechtschreibung und Grammatik stimmen, aber auch wie lange es die Seite schon gibt, wie viele Follower sie hat, ob sie verifiziert ist, ob sie ein Impressum hat und was dort sonst veröffentlicht wurde.

In diesem Fall läuten bei all den genannten Punkten die Alarmglocken: Der Text enthält mehrere sprachliche Fehler, die darauf hindeuten, dass es sich um eine missglückte Übersetzung handelt: «Da es immer noch in einem hervorragenden Zustand war, beschlossen wir, es allen zu schenken, die es liebten, und schrieben auf unserer Seite "Fertig".»

Die Seite «coca cola fans» wurde erst am 5. September 2023 erstellt und enthält außer der Einrichtung eines Profilbildes einen einzigen Beitrag - nämlich die vermeintliche Geschenk-Aktion. Für so eine große Marke völlig untypisch hat die Seite nur 29 Follower und ist nicht verifiziert.

Nach einem Impressum sucht man vergeblich. In Österreich sowie in vielen anderen Ländern ist die Impressumspflicht jedoch in mehreren Gesetzen abgedeckt:

Im Unternehmensgesetzbuch heißt es, dass ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer sowie «inländische Zweigniederlassungen eines Unternehmers mit ausländischer Hauptniederlassung oder mit ausländischem Sitz» auf ihren Webseiten etwa Firmenbuchnummer, Rechtsform und Sitz angeben müssen.

Die Gewerbeordnung verpflichtet auch Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch stehen, Namen und Standort auf ihren Websites offenzulegen. Auch im Mediengesetz ist die Impressumspflicht geregelt.

Schließlich findet sich eine Informationspflicht auch im E-Commerce-Gesetz, wo Dienstanbieter dazu verpflichtet werden, stets Informationen wie Name und Adresse den Nutzern leicht und unmittelbar zur Verfügung zu stellen.

Diese Bestimmungen gelten laut den Angaben auf der Webseite der Wirtschaftskammer «für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie z. B. Xing, Facebook und Twitter, aber auch für Apps».

Die richtige Facebook-Seite von Coca-Cola Österreich wurde im Jahr 2015 erstellt, sie ist verifiziert, verweist auf das Impressum, von der offiziellen Webseite wird auch auf die Facebook-Seite verlinkt und die Seite hat Millionen Likes.

(Stand: 23.11.2023)

Links

Unternehmensgesetzbuch (archiviert)

Gewerbeordnung (archiviert)

E-Commerce-Gesetz (archiviert)

Mediengesetz (archiviert)

Notwendige Impressumsangaben laut WKO (archiviert

Richtige Facebook Fanseite von Coca-Cola Österreich (archiviert)

Impressum (archiviert)

Coca Cola-Webseite (archiviert)  

Facebook-Posting (archiviert)

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