Äußerungen verdreht
Deutsche Antidiskriminierungsbeauftragte empfahl Bestandsaufnahme
13.6.2023, 17:19 (CEST)
Sind deutsche Unternehmen bald dazu verpflichtet, die Hautfarbe ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzugeben? Das legt ein Online-Beitrag nahe, der sich auf Aussagen der deutschen Antidiskriminierungsbeauftragten, Ferda Ataman, stützt. Dem Beitrag zufolge soll es eine «verpflichtende Hautfarben-Registrierung» geben. Stimmt das?
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Ferda Ataman hat in einem Interview Unternehmen geraten, «eine Bestandsaufnahme zu machen, wie vielfältig ihre Belegschaft schon sei». Von einer «Hautfarben-Registrierung» ist keine Rede. Auf Nachfrage sagte Ataman, dass ihre Äußerungen «mutwillig und gezielt verdreht» worden seien.
Fakten
Die deutsche Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman sprach anlässlich des Deutschen Diversity-Tags am 23. Mai mit dem «Handelsblatt» über die Bedeutung von Vielfalt in Unternehmen. Dabei riet sie Unternehmen, zunächst eine Bestandsaufnahme zu machen, wie vielfältig ihre Belegschaft schon sei.
Vielfalt zeige sich nicht nur darin, wie viele Frauen in dem Unternehmen beschäftigt seien, sondern Vielfalt bedeute auch, Menschen mit unterschiedlicher sexueller Identität, Religion oder Herkunft in den Blick zu nehmen, so Ataman. Diese Aussage teilte auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf Twitter. Hintergrund ist unter anderem eine neue EU-Richtlinie, die bestimmte, vor allem größere Unternehmen verpflichtet, in Lageberichten über das Thema Diversität Auskunft zu geben.
Von einer «Hautfarben-Registrierung» bzw. einem «Hautfarben-Register» ist im «Handelsblatt»-Bericht nirgendwo die Rede. Über Online-Suchen finden sich auch keine anderen Quellen, in denen sich Ataman so geäußert hat. Darüber hinaus sprach sich die Antidiskriminierungsbeauftragte gegen Quoten in der Privatwirtschaft aus.
Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) teilte Ataman mit: «Hier haben einige mutwillig und gezielt Äußerungen verdreht.» Im sozialen Netzwerk LinkedIn erläuterte sie, was sie mit Bestandsaufnahme beziehungsweise Erfassung gemeint habe: «Das kann zum Beispiel über eine anonyme und freiwillige Befragung der Mitarbeitenden laufen, die in vielen Unternehmen seit Jahren so gemacht wird.»
Ataman beklagt sich in dem Posting auch über Desinformation: «Aus "Bestandsaufnahme machen und Diversität überprüfen" wird "Listen anlegen". Aus einem Gespräch zu möglichen Diversity-Maßnahmen wird "Bundesregierung plant" usw.»
Auch auf dpa-Anfrage verweist Ataman noch einmal auf «freiwillige und anonyme Befragungen». Die neuen Berichtspflichten für Unternehmen hingegen würden sich, so Ataman, auf deren Diversity-Konzepte beziehen. Demnach geht es nicht darum, einen «Bestand» zu ermitteln und darüber zu berichten. Die Angaben decken sich mit dem Text der EU-Verordnung.
(Stand: 13.6.2023)
Links
Bericht des «Handelsblatts» (archiviert)
Tweet der Antidiskriminierungsbeauftragten (archiviert)
EU-Richtlinie 2022/2464 (archiviert)
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