Impressum fehlt
Es handelt sich um kein seriöses Gewinnspiel
19.4.2023, 15:36 (CEST)
Wieder einmal verspricht ein Beitrag auf Facebook tolle Gewinne. Dieses Mal soll es im Rahmen eines Ratespiels einen 250-Euro-Gutschein zu gewinnen geben. Ist dieses Angebot, das unter dem Logo des Non-Food-Discounters Action verbreitet wird, seriös?
Bewertung
Es handelt sich um kein seriöses Gewinnspiel-Angebot.
Fakten
In den vergangenen Monaten sind dem Faktencheck-Team der dpa bereits mehrere ähnliche Facebook-Beiträge untergekommen. Alle weisen ähnliche Indizien auf, die auf kein seriöses Angebot schließen lassen. Dazu gehören fehlende Impressen, kürzlich erstellte Facebook-Profile und fehlende Informationen auf den offiziellen Unternehmensseiten.
Das Profil mit dem hier behandelten Gewinnspiel wurde erst am 15. April 2023 erstellt - am selben Tag wie das angebliche Gewinnspiel-Posting. Auf dem Account finden sich ansonsten keine Inhalte.
Das Profil gibt sich zwar als «Action fans.» aus und impliziert, dass hier Fans des Unternehmens einen Gutschein verlosen. Diese Methode wurde allerdings bereits bei anderen Fake-Gewinnspielen mit gefälschten Webseiten beobachtet.
Der offizielle und verifizierte Facebook-Auftritt von «Action Österreich» findet sich hier. Dort ist kein aktuelles Gewinnspiel-Angebot zu sehen (Stand: 19. April 2023).
Nach einem Impressum sucht man bei «Action fans.» vergeblich. In Österreich ist die Impressumspflicht jedoch in mehreren Gesetzen abgedeckt:
Im Unternehmensgesetzbuch heißt es, dass ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer sowie «inländische Zweigniederlassungen eines Unternehmers mit ausländischer Hauptniederlassung oder mit ausländischem Sitz» auf ihren Webseiten etwa Firmenbuchnummer, Rechtsform und Sitz angeben müssen.
Die Gewerbeordnung verpflichtet auch Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch stehen, Namen und Standort auf ihren Websites offenzulegen. Auch im Mediengesetz ist die Impressumspflicht geregelt.
Schließlich findet sich eine Informationspflicht auch im E-Commerce-Gesetz, wo Dienstanbieter dazu verpflichtet werden, stets Informationen wie Name und Adresse den Nutzern leicht und unmittelbar zur Verfügung zu stellen.
Diese Bestimmungen gelten laut den Angaben auf der Webseite der Wirtschaftskammer «für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie z. B. Xing, Facebook und Twitter, aber auch für Apps».
(Stand: 19.4.2023)
Links
Angebliches Gewinnspiel auf Facebook (archiviert)
Angebliche Facebook-Seite von «Action fans» (archiviert)
Facebook-Auftritt von «Action Österreich» (archiviert)
Unternehmensgesetzbuch (archiviert)
E-Commerce-Gesetz (archiviert)
Notwendige Impressumsangaben laut WKO (archiviert)
dpa-Faktencheck zu Fake-Gewinnspiel
Über dpa-Faktenchecks
Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.
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