Widersprüchlicher Post

Keine Hinweise auf russische Aufkündigung - Zwei-plus-Vier-Vertrag weiter in Kraft

2.3.2023, 12:40 (CET)

Vor kurzem ging der russische Angriffskrieg auf die Ukraine ins zweite Jahr. Mehrere europäische Länder – darunter Deutschland - unterstützen die Ukraine mittlerweile mit Kampfpanzern. Teilweise führt das zu Kritik und Besorgnis. Zuletzt kursierte in Sozialen Medien in dem Zusammenhang die Behauptung, dass die militärische Unterstützung für die Ukraine dazu geführt habe, dass Russland den Zwei-Plus-Vier-Vertrag mit Deutschland aufgekündigt habe und Deutschland sich daher wieder «im Kriegszustand von 1945» befinde.

Bewertung

Es gibt keine Hinweise darauf, dass Russland den Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgekündigt hat. Dem Auswärtigen Amt in Deutschland ist keine solche Aufkündigung bekannt.

Fakten

Die Inhalte im Facebook-Posting geben keinen Aufschluss über den Ursprung der Informationen. Sucht man in einer Google-Suche nach einem Ausschnitt des Textes, so gelangt man zu einem Beitrag auf dem Portal «gloria.tv» von April 2022, in dem sich genau der gleiche Wortlaut wie in dem Facebook-Posting findet.

Hätte es schon im April 2022 eine offizielle Mitteilung der russischen Regierung gegeben, würden sich internationale Medienberichte darüber finden. Doch das ist nicht der Fall, wie eine weitere Google-Suche zeigt. Stattdessen finden sich Faktenchecks, die die Behauptung widerlegen.

Das Auswärtige Amt (AA) teilte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit, dass dem Ministerium keine solche Aufkündigung bekannt sei und erklärte, dass die russische Regierung sich zudem nicht «auf ein Recht zum Rücktritt» berufen könne. Im Vertragstext selbst finden sich keine Regelungen über einen Rücktritt oder eine Auflösung. Diese sei nach Einschätzung des AA nur im Einvernehmen aller Unterzeichnerstaaten möglich.

Schon die Formulierungen im Beitrag deuten darauf hin, dass es sich um eine Falschmeldung handelt. So ist vom «Russischen Ministerium» die Rede, ohne genauere Angabe, welche Stelle den Vertrag aufgekündigt haben soll.

Auch die Behauptung, dass «der Waffenstillstand von 1945 durch das Zwei-Plus-Vier-Abkommen» aufgehoben worden sein soll, und zwar «mit sofortiger Wirkung», ist in sich widersprüchlich. Denn der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde bereits im Jahr 1990 in Moskau von den Außenministern der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie der USA, der Sowjetunion, Frankreichs und Großbritanniens unterzeichnet. Der Vertrag trat am 15. März 1991 in Kraft und regelt unter anderem die Grenzen und Souveränität Deutschlands.

(Stand: 2.3.2023)

Links

Beitrag auf «gloria.tv» von April 2022 (archiviert)

Google-Suche (archiviert)

Bundeszentrale für politische Bildung über Zwei-plus-Vier-Vertrag (archiviert)

Deutschlandfunk zum Zwei-plus-Vier-Vertrag (archiviert)

Zwei-plus-Vier-Vertrag in Textform (archiviert)

Facebook-Posting (archiviert)

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