Bundeswehr dementiert
Hinweis an «Auszubildende aus der Ukraine» ist erfunden
17.2.2023, 17:21 (CET)
Russland versucht mit dem Vorwurf, viele Ukrainer seien Nazis, seinen Angriff auf das Nachbarland zu rechtfertigen. Vor dem Hintergrund dieser Behauptung taucht nun das Bild eines Zettels auf, der vom deutschen Verteidigungsministerium stammen soll. Der Aushang, dessen Foto in sozialen Medien geteilt wird, warnt Auszubildende aus der Ukraine davor, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie Hakenkreuze zu verwenden.
Bewertung
Nach Informationen der deutschen Bundeswehr stammt das Schreiben nicht von der zuständigen Stelle der Armee. Es dürfte sich um einen Fake handeln.
Fakten
Im Rahmen einer EU-Mission bildet die deutsche Bundeswehr Soldaten aus der Ukraine aus. Mit «Auszubildende aus der Ukraine» ist somit vermutlich diese Personengruppe gemeint.
Die Bundeswehr dementiert jedoch, dass das Schreiben von ihr stammt: «Die abgebildeten Hinweise stammen nicht aus dem von der Bundeswehr geführten Special Training Command zur Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland», teilte ein Sprecher auf Anfrage der dpa mit.
Beim Aushang sind einige Auffälligkeiten zu bemerken, die gegen ein offizielles Schreiben sprechen. So findet sich abseits des Logos des Verteidigungsministeriums kein Hinweis auf den Verfasser der Nachricht. Offizielle Schreiben enthalten normalerweise Informationen, wer dafür verantwortlich ist. Dies ist etwa beim Tagesbefehl der Bundeswehr ersichtlich. Auch Unterschriften oder ein Impressum sind oft Teil eines derartigen Schreibens.
Auffällig ist außerdem, dass sich das Schreiben an ukrainische Personen richtet, jedoch in Deutsch verfasst ist. Um Sprachbarrieren zu verhindern, würde man eher einen Text auf Ukrainisch oder Russisch erwarten. Diese Sprachen werden auch in der Ausbildung am Gerät eingesetzt, wie sich nachlesen lässt: «Vermittelt werden die Inhalte auf Deutsch, anschließend werden sie für die ukrainischen Truppen sowohl auf Ukrainisch als auch auf Russisch übersetzt.»
Auch fehlt bei der Warnung der zugehörige Strafparagraf, den eine staatliche Stelle vermutlich anführen würde. In diesem Fall handelt es sich um §86a des deutschen Strafgesetzbuchs. Darin geht es um das «Verwenden» verfassungswidriger Kennzeichen, während im Aushang der Begriff «Demonstration» verwendet wird. Die Formulierung, dass eine Strafe «erhalten werden» kann, ist in der deutschen Sprache ebenfalls unüblich. Das angeführte Strafmaß stimmt allerdings mit dem Strafgesetzbuch überein.
(Stand: 17.2.2023)
Links
Beitrag auf Facebook (archiviert)
Strafgesetzbuch-Paragraph (archiviert)
Beispiel für Tagesbefehl von 2019 (archiviert)
Wissenschaftliche Dienste des Bundestag zum StGB-Paragraphen (archiviert)
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