Zutaten in Lebensmitteln
Insekten sind keine Weichtiere - aber beide können allergische Reaktionen auslösen
10.2.2023, 16:00 (CET)
Nach der EU-Genehmigung, nach der verschiedenen Insekten als Lebensmittelzusätze in Europa in Verkehr gebracht werden dürfen, machte sich vielerorts Verunsicherung breit. Dabei wurden Sorgen und Ängste vor den Neuerungen mit teils falschen Vermutungen zu begründen versucht. So sollen Hinweise auf Weichtiere angeblich beweisen, dass in Tagliatelle al Tartuffo «Insekten-Produkte» verarbeitet wurden.
Bewertung
Insekten sind keine Weichtiere. Letztere müssen in der EU seit einer Verordnung aus dem Jahr 2006 als Allergenhinweis auf Lebensmitteln, in denen sie oder aus ihnen gewonnene Produkte als Inhaltsstoffe vorkommen, angeführt werden.
Fakten
Der Satz, der für Beunruhigung sorgt, ist auf EU-Lebensmitteln schon seit vielen Jahren zu finden: «Kann Spuren von Weichtieren enthalten». Dabei ist diese Formulierung nicht einmal verpflichtend anzugeben.
Informationen wie diese sind laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011/EG (LMIV) «freiwillig bereitgestellt». Betriebe, in denen mehrere allergenhaltige Produkte hergestellt werden, weisen ihre Konsumenten so darauf hin. Der Hinweis bedeutet aber nicht zwingend, dass die entsprechenden Allergene auch tatsächlich in den Lebensmitteln vorhanden sind.
Werden Inhaltsstoffe verwendet, die nachweislich Allergien auslösen können, sind die Informationen laut LMIV dazu verpflichtend anzugeben. Davon gab es anfangs zwölf Gruppen, 2006 wurde dieser «Allergen-Katalog» um Lupinen und Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse erweitert.
Unter dem Begriff Weichtiere werden etwa Schnecken, Muscheln und Tintenfische zusammengefasst, daraus gewonnene Erzeugnisse werden unter anderem in Suppen, Soßen, Marinaden oder Feinkostsalaten verarbeitet. Insekten sind wie auch Krebstiere - eine weitere Allergengruppe - als Gliederfüßer ein eigener Stamm der wirbellosen Tiere.
Wer auf Weichtiere, Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch reagiert, hat ein erhöhtes Risiko einer allergischen Reaktion auf Insekten. Produkte, in denen Erzeugnisse aus Insekten verarbeitet wurden, müssen deshalb «in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste» einen Hinweis darauf enthalten.
Dass Allergene in EU-Lebensmitteln aufgeführt werden müssen, wurde im Jahr 2003 als Ergänzung der EU-Etikettierungsrichtlinie 2000/13/EG beschlossen, 2011 auf unverpackte Produkte erweitert und 2014 auch für Gastronomie und den (bäuerlichen) Direktvertrieb zur Pflicht. Für die Umsetzung ist laut Wirtschaftskammer in Österreich das Gesundheitsministerium zuständig.
(Stand: 9.2.2023)
Links
dpa-Faktencheck zu Insekten in Lebensmitteln
Gesetzestext der LMIV (archiviert)
Passage aus dem EU-Amtsblatt (archiviert)
Richtlinie 2003/89/EG (archiviert)
Richtlinie 2006/142/EG (archiviert)
Allergeninfos auf meinmed.at (archiviert)
nabu.de zu «falschen» Insekten (archiviert)
Systematik der Wirbellosen (archiviert)
Interview Ernährungs Umschau (archiviert)
EU-Verordnung zu Hausgrillen (archiviert)
Etikettierungsrichtlinie 2000/13/EG (archiviert)
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