Klimabonus für alle Menschen mit mindestens sechs Monaten Hauptwohnsitz in Österreich

28.09.2022, 14:05 (CEST)

Dass nicht nur Österreicherinnen und Österreicher Anspruch auf den Klimabonus haben, missfällt einigen Menschen. So moniert der Verfasser eines Leserbriefs, dass ein Syrer, der an einem tödlichen Autounfall beteiligt war, vermeintlich den Bonus bekomme. Ebenso sollen angeblich mehrere afghanische Männer Anspruch auf die Zahlung haben, gegen die ein Prozess wegen des Todes eines Mädchens läuft. Als drittes Beispiel ist ein Tötungsdelikt aufgeführt, bei dem ein Tunesier verdächtigt wird.

Bewertung

Für den Klimabonus ist weder die Nationalität ausschlaggebend, noch ob jemand einer Straftat verdächtigt wird. Nicht österreichische Staatsbürger haben dann Anspruch auf den Bonus, wenn sie sich rechtmäßig in Österreich aufhalten und ihren Hauptwohnsitz für mindestens sechs Monate im Bundesgebiet hatten. Der Lenker des in einen tödlichen Autounfall verwickelten Fahrzeugs fällt nicht darunter: Er hielt sich als Tourist in Wien auf.

Fakten

Den Klimabonus erhält, wer den Hauptwohnsitz gemäß dem Meldegesetz im Jahr 2022 für mindestens sechs Monate (183 Tage) in Österreich hatte - unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Aus Paragraph 2 (4) der Rechtsvorschrift für das Klimabonusgesetz geht hervor, dass der Bonus an nicht österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nur dann ausbezahlt wird, wenn sie sich nach den Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes oder nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 2005 rechtmäßig in Österreich aufhielten.

Der aus Syrien stammende 26-Jährige, der im September 2022 einen tödlichen Unfall in der Wiener Innenstadt verursachte, fällt nicht in die Bestimmungen des Klimabonus. Er hielt sich nach Angaben der Polizei als Tourist in der Bundeshauptstadt auf und lebt nachweislich in Belgien, berichtete etwa die APA. Das Klimaschutzministerium teilte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) angesprochen auf den Lenker mit: «Klar ist (...), dass Tourist:innen ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und daher auch keinen Klimabonus bekommen können.»

Unklar ist, ob die Männer afghanischer Abstammung, die sich aktuell am Wiener Straflandesgericht wegen des Todes einer 13-Jährigen verantworten müssen, Anspruch auf den Klimabonus haben. Gleiches gilt für den tunesischen Verdächtigen eines zweifachen Tötungsdeliktes in Wien-Mariahilf im August 2022. Bei dem 49-jährigen Tunesier ist in Medienberichten allerdings von seiner Wohnadresse die Rede, was darauf hindeutet, dass er in Österreich gemeldet war.

Die Anmeldung eines Wohnsitzes in Österreich setzt einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus in Österreich voraus, welcher wiederum - neben der ausreichend langen Dauer - die Voraussetzung für den Erhalt des Bonus darstellt.

Dem Klimaschutzministerium liegen über den genauen Aufenthaltsstatus einzelner Personen keine Informationen vor. Deshalb kann es auf die genannten Fälle nicht eingehen: «Die entsprechenden Daten dafür kommen aus dem zentralen Melderegister. Ob die Menschen EU-Bürger:innen sind, die österreichische Staatsbüger:innenschaft haben oder einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, ist für die Auszahlung laut Gesetz nicht relevant. Darüber liegen uns auch keine Daten vor», sagte ein Pressesprecher der dpa.

(Stand: 28.9.2022)

Links

Über den Klimabonus (archiviert)

Klimabonusgesetz (archiviert)

APA-Artikel über tödlichen Unfall (archiviert)

APA-Artikel über zweifaches Tötungsdelikt in Wien-Mariahilf (archiviert)

APA-Artikel über Prozessstart in Todesfall von 13-Jähriger (archiviert)

Facebook-Posting (archiviert)

Krone-Leserbrief  (archiviert)

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