Widerlegtes Gerücht

Frauen in Frauenhäusern erhalten den Klimabonus

27.09.2022, 18:28 (CEST)

Frauen, die in Frauenhäusern leben, werden beim Klimabonus nicht gesondert behandelt. Anders als vielfach behauptet haben sie denselben Anspruch auf die 500 Euro wie alle anderen.

Seit Oktober wird in Österreich der Klimabonus in Höhe von 500 Euro ausbezahlt. Das sorgte für rege Diskussionen, teilweise verbreiteten sich in dem Zusammenhang auch haltlose Falschinformationen. Auf Telegram (archiviert) wurde etwa behauptet, dass Frauen, die in Frauenhäusern leben, keinen Anspruch auf den Klimabonus hätten.

Bewertung:

Das ist falsch. Für Frauen, die in Frauenhäusern leben, gelten dieselben Bestimmungen wie für alle anderen in Österreich lebenden Menschen.  

Fakten:

Den Klimabonus erhält, wer im Jahr 2022 den Hauptwohnsitz für mindestens sechs Monate in Österreich hatte - unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Zu Frauen, die in Frauenhäusern leben, finden sich keine Ausnahmen oder anderslautende Passagen. In der Rechtsvorschrift für das Klimabonusgesetz wird in §2 (4) nur weiter ausgeführt, dass der Bonus an nicht österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nur dann ausbezahlt wird, «wenn sie sich nach den Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, (...), oder nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 2005, (...) rechtmäßig in Österreich aufhalten».

Eine Pressesprecherin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) teilte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf Anfrage mit, dass «Frauen, die in Frauenhäusern leben, grundsätzlich für den Klimabonus ganz normal anspruchsberechtigt sind. Jedenfalls ist uns nichts anderes bekannt».

Auch der Verein Wiener Frauenhäuser sagte der dpa, dass Frauen in Frauenhäusern «seitens der Behörde» Anspruch auf die 500 Euro hätten. Diese überweise das Geld entweder auf deren Konto oder schicke die Gutscheine an den Hauptwohnsitz. «Viele Frauen bleiben aber in der ehelichen Wohnung gemeldet, um den Anspruch auf die Wohnung nicht zu verlieren. Wenn der (gewalttätige) Ehemann den RSA Rückschein einbehält, oder sich irgendwie den Zugang zu den Gutscheinen erschleicht, kann es sein, dass die Frauen die Gutscheine nicht erhalten.»

In so einem Fall müssten sie Maßnahmen ergreifen, damit die Frau doch den Klimabonus erhalte. Das sei dann aber wieder «ein Problem innerhalb der Gewaltbeziehung, nicht ein Problem der Behörden». Etliche ihrer Frauen hätten den Klimabonus bereits erhalten. Besondere Probleme seien nicht aufgetreten, hieß es.

(Stand: 27.9.2022) 

Links:

Über den Klimabonus (archiviert)

Klimabonusgesetz (archiviert)

Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (archiviert)

Verein Wiener Frauenhäuser (archiviert)

Telegram-Beitrag (archiviert)

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