Virale «Action»-Geschenkaktionen sind Fakes

27.9.2022, 16:32 (CEST)

Vermeintliche Gewinnspiele erreichen in sozialen Medien regelmäßig eine große Reichweite. Für manche User sind Accounts mit solchen Fake-Verlosungen schwer zu erkennen. Auf Facebook (archiviert) wurden etwa in den vergangenen Tagen angebliche Geschenk-Aktionen von verschiedenen Profilen des Non-Food-Discounters «Action» insgesamt etwa 10 000 Mal geteilt.

Bewertung

Bei den Facebook-Profilen handelt es sich um Fake-Accounts, es werden keine iPhones verschenkt.

Fakten

Mehrere Indizien verraten, dass es sich bei den Profilen nicht um den echten «Action»-Account handelt. Die reichweitenstärkste Seite wurde erst am 20. September 2022 erstellt, also am selben Tag, als die vermeintliche Geschenkaktion gepostet wurde. Es handelt sich auch um das einzige Posting des Accounts. Eine andere Seite gibt es seit dem 22. September 2022. Es handelt sich ebenfalls um den Tag als der einzige Post der Seite – das angebliche Gewinnspiel – veröffentlicht wurde.

Auf der ersten Facebook-Seite ist der vorgebliche Grund der Verlosung der 43. Geburtstag des Unternehmens. Auf einer anderen Seite ist die Rede vom 29. Geburtstag. Dieser Widerspruch - noch dazu bei zwei Profilen mit gleichem Namen («Action fans») und gleichem Verlosungstext - ist äußerst verdächtig.

Und die Widersprüche gehen weiter: Alle Accounts zeigen als Titelbild eine Frau, die einen Ballon mit der Aufschrift «25 years» hält. Tatsächlich eröffnete die erste «Action»-Filiale 1993 im niederländischen Enkhuizen – also vor 29 Jahren.

Im Gegensatz zur echten «Action»-Seite ist keine der anderen Seiten von Facebook verifiziert worden. Das offizielle Profil wurde im Jahr 2017 erstellt, und mehr als 2,5 Millionen Menschen haben es mit «Gefällt mir» markiert. Die «Action»-Webseite verlinkt zudem auf die offizielle Facebook-Seite des Unternehmens.

Die falschen Seiten haben kein Impressum, obwohl das in Österreich vorgeschrieben ist. Laut dem Unternehmensgesetzbuch müssen ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer auf ihren Webseiten etwa Firmenbuchnummer, Rechtsform und Sitz angeben. Die Gewerbeordnung verpflichtet auch Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch stehen, Namen und Standort auf ihren Webseiten offenzulegen.

Schließlich findet sich eine Informationspflicht auch im E-Commerce-Gesetz. Dadurch sind Dienstanbieter dazu verpflichtet, den Nutzerinnen und Nutzern Informationen wie Name und Adresse leicht und unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Auch im Mediengesetz ist die Impressumspflicht geregelt.

Diese Bestimmungen gelten den Angaben der Wirtschaftskammer zufolge für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie Facebook. In diesem Fall hat allerdings auch die echte «Action»-Facebook-Seite kein Impressum.

(Stand: 27.9.2022)

Links

Firmengeschichte von «Action» (archiviert)

Echtes «Action»-Profil (archiviert)

«Action»-Webseite 

Unternehmensgesetzbuch (archiviert)

Gewerbeordnung (archiviert)

E-Commerce-Gesetz (archiviert)

Mediengesetz (archiviert)

Notwendige Impressumsangaben laut WKO (archiviert)

Facebook-Posting (archiviert)

Fake-Profil 1 (archiviert)

Seiten-Erstellungsdatum von Fake-Profil 1 (archiviert)

Fake-Profil 2 (archiviert)

Seiten-Erstellungsdatum von Fake-Profil 2 (archiviert)

Über dpa-Faktenchecks

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