Sporthändler warnt

Hervis-Gewinnspiele sind nur auf dem verifizierten Account seriös

30.8.2022, 15:47 (CEST), letztes Update: 30.8.2022, 16:04 (CEST)

Findet man in sozialen Netzwerken gleich mehrere Gewinnspiele, die angeblich alle im Namen eines einzigen Anbieters erfolgen sollen, sollte man stutzig werden. So etwa gerade bei einer Unmenge an scheinbaren Gewinnspielen des Sporthandelskette Hervis (archiviert). Doch sind diese seriös?

Bewertung

Nur die Gewinnspiele auf dem offiziellen und verifizierten Hervis-Facebook-Profil sind seriös. Bei allen anderen Gewinnspielen handelt es sich um Fakes.

Fakten

Der offizielle Facebook-Auftritt von Hervis findet sich hier. Dies erkennt man an dem blauen Häkchen neben dem Namen, welches auf einen verifizierten Account hindeutet. Auch auf der Unternehmensseite ist dieses Profil verlinkt.

Zwar werden auf dem offiziellen Profil Gewinnspiele veröffentlicht. Allerdings unterscheiden sich diese von den Fake-Gewinnspielen, bei denen es E-Scooter zu gewinnen geben soll. Auf der richtigen Facebook-Seite von Hervis finden sich sogar Warnungen vor Fake-Gewinnspielen.

Die Fälschungen sind relativ einfach zu erkennen, denn sie versuchen, User auf schlecht nachgemachte Hervis-Seiten zu locken.

Meisten wurden die Accounts erst vor kurzer Zeit veröffentlicht, haben bis auf die angeblichen Gewinnspiele nichts veröffentlicht und besitzen kein Impressum. Die Pflicht, ein Impressum anzugeben, ist in Österreich in mehreren Gesetzen festgelegt:

Im Unternehmensgesetzbuch heißt es, dass ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer auf ihren Webseiten etwa Firmenbuchnummer, Rechtsform und Sitz angeben müssen. Die Gewerbeordnung verpflichtet auch Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch stehen, Namen und Standort auf ihren Websites offenzulegen.

Schließlich findet sich eine Informationspflicht auch im E-Commerce-Gesetz, wo Dienstanbieter dazu verpflichtet werden, stets Informationen wie Name und Adresse den Nutzern leicht und unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Auch im Mediengesetz ist die Impressumspflicht geregelt.

Diese Bestimmungen gelten den Angaben der Wirtschaftskammer zufolge «für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie z. B. Xing, Facebook und Twitter, aber auch für Apps».

(Stand: 30.8.2022)

Links

Offizieller Facebook-Auftritt von Hervis (archiviert)

Unternehmensseite Hervis (archiviert)

Warnung vor Fake-Gewinnspiel von Hervis (archiviert)

Fälschung der Hervis-Seite (archiviert)

Unternehmensgesetzbuch (archiviert)

Gewerbeordnung (archiviert)

E-Commerce-Gesetz (archiviert)

Mediengesetz (archiviert)

Notwendige Impressumangaben laut WKO (archiviert)

Facebook-Posting (archiviert)

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