Unseriöser Facebook-Account

Angebliche Billa-Geschenkaktion ist Fake

17.08.2022, 13:58 (CEST)

Nein, bei diesem angeblichen Posting von Billa kann man nichts gewinnen. Es handelt sich um eine von vielen Fake-Geschenkaktionen.

Regelmäßig versuchen falsche Gewinnspiele oder Verlosungen, Nutzer in sozialen Medien hinters Licht zu führen. Mitte August 2022 kursiert etwa auf Facebook (archiviert) eine angebliche Geschenkaktion der Supermarkt-Kette Billa.

Bewertung

Die Geschenkaktion ist weder von Billa noch seriös.

Fakten

Bei dem Facebook-Account, von dem aus das Posting versendet wurde, handelt es sich nicht um den offiziellen Auftritt von Billa. Dieser ist hier zu finden und mit einem Häkchen von Facebook verifiziert.

Der falsche Billa-Account lässt sich schnell als Fake überführen: Er wurde erst am 20. Juli 2022 erstellt und hat mit Stand 17. August (13.30 Uhr) nur 120 Gefällt-mir-Angaben und 137 Follower. Er enthält zudem nur ein Posting: die falsche Geschenkaktion.

Der Anlass der Aktion ist das angeblich 45-jährige Bestehen von Billa, wie aus dem Posting hervorgeht. Den Supermarkt gibt es aber bereits viel länger - schon seit mehr als 60 Jahren.

Auch das im Posting verwendete Foto eines feierlichen Anlasses ist schon älter. Es entstand im Rahmen der Umbenennung von Merkur zu Billa Plus.

Die Pflicht, ein Impressum anzugeben, ist in Österreich in mehreren Gesetzen festgelegt. Bei dem gefakten Facebook-Auftritt von Billa sucht man jedoch vergeblich nach solch einer Angabe.

Im Unternehmensgesetzbuch heißt es, dass ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer auf ihren Webseiten etwa Firmenbuchnummer, Rechtsform und Sitz angeben müssen. Die Gewerbeordnung verpflichtet auch Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch stehen, Namen und Standort auf ihren Websites offenzulegen.

Schließlich findet sich eine Informationspflicht auch im E-Commerce-Gesetz, wo Dienstanbieter dazu verpflichtet werden, stets Informationen wie Name und Adresse den Nutzern leicht und unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Auch im Mediengesetz ist die Impressumspflicht geregelt.

Diese Bestimmungen gelten den Angaben der Wirtschaftskammer zufolge «für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie z. B. Xing, Facebook und Twitter, aber auch für Apps».

(Stand: 17.08.2022)

Links

Offizieller Facebook-Auftritt von Billa (archiviert)

Geschichte von Billa (archiviert)

Artikel über Merkur/Billa Plus mit Foto (archiviert)

Unternehmensgesetzbuch (archiviert)

Gewerbeordnung (archiviert)

E-Commerce-Gesetz (archiviert)

Mediengesetz (archiviert)

Notwendige Impressumangaben laut WKO (archiviert)

Facebook-Posting (archiviert)

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