In mehreren Ländern gibt es in bestimmten Bereichen noch Maskenpflicht

25.05.2022, 15:03 (CEST)

Vor dem vorläufigen Aussetzen der Maskenpflicht in Österreich sorgte das lange Beibehalten der Regelung bei Maskengegnern für Unmut. «Österreich ist ab 1. Juni das EINZIGE LAND DER EUROPÄISCHEN UNION mit einer allgemeinen Maskenpflicht», hieß es etwa in einem oft geteilten Facebook-Posting (archiviert). In einer anderen Variante (archiviert) wird sogar behauptet, Österreich sei weltweit das einzige Land mit einer FFP2-Maskenpflicht.

Bewertung

Zum Veröffentlichungszeitpunkt der Postings als auch aktuell ist die Behauptung falsch. Neben Österreich setzen noch weitere Länder auf Masken.

Fakten

Unklar ist, was mit dem Begriff «allgemeine Maskenpflicht» gemeint ist. Selbst in Österreich gilt die Maskenpflicht derzeit nur noch im lebensnotwendigen Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenanstalten und Heimen, in Einrichtungen der Religionsausübung sowie in öffentlichen Gebäuden wie Behörden und Gerichten. Und damit ist das Land nicht alleine.

Italien hält zumindest bis 15. Juni an seiner Maskenpflicht an öffentlichen Orten fest. So müssen etwa in Kinos, Theatern, Konzerthallen und bei Indoor-Sportveranstaltungen weiterhin FFP2-Masken getragen werden. Das gilt auch für den öffentlichen Verkehr. Die Verlängerung bis 15. Juni war schon seit April bekannt. Auch Spanien setzt zumindest bis 15. Juni auf eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, die eigentlich mit Mitte Mai aufgehoben werden sollte.

In Griechenland bleibt die Maskenpflicht ebenfalls noch länger bestehen. Zwar fällt dort die Indoor-Maskenpflicht weitgehend mit 1. Juni, allerdings bleiben Gesundheitseinrichtungen und öffentliche Verkehrsmittel davon ausgenommen. Das sagte der griechische Gesundheitsminister Thanos Plevris am 18. Mai. EU-Beitrittskandidat Montenegro verlängerte seine Maßnahmenverordnung inklusive Maskenpflicht im öffentlichen Transport am 20. Mai bis inklusive 2. Juni.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) kündigten am 11. Mai die Abschaffung der Maskenpflicht auf EU-Flügen mit Stichtag 16. Mai an. Die genauen Regeln für das Tragen von Masken variieren aber von Fluglinie zu Fluglinie. Zudem gelten auf Flughäfen in EU-Ländern oftmals eigene Masken-Regeln.

In Österreich gilt die Maskenpflicht aktuell noch im lebensnotwendigen Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenanstalten und Heimen, in Einrichtungen der Religionsausübung sowie in öffentlichen Gebäuden wie Behörden und Gerichten. Das sollte eigentlich noch bis zum 8. Juli so bestehen bleiben.

Am 24. Mai gaben Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) aber in einer Pressekonferenz bekannt, dass die Maskenpflicht ab 1. Juni für vorerst drei Monate «ausgesetzt» werde. In Spitälern und Heimen bleibt sie aufrecht, berichtete etwa die APA. Die Bundesländer können strengere Regeln erlassen.

(Stand: 25.5.2022)

Links

«The Telegraph»-Artikel zu Corona in Europa (archiviert)

«Euractiv»-Artikel zu Italien (archiviert)

«Independent»-Artikel zu Spanien (archiviert)

Reuters-Meldung zu Griechenland (archiviert)

PDF zur montenegrinischen Verordnung (archiviert)

Reuters-Meldung zum Fallen der Maskenpflicht auf Flügen (archiviert)

Gesetzestext zur heimischen Verordnung (archiviert)

APA-Artikel zu vorrübergehender Aussetzung der Maskenpflicht

Facebook-Posting 1 (archiviert)

Facebook-Posting 2 (archiviert)

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