Autofahrer können trotz Fahrassistent Tempo selbst bestimmen

27.01.2022, 18:27 (CET)

Beschlüsse rund um Verkehrs- und Klimapolitik werden regelmäßig Gegenstand von irreführenden Behauptungen. Auf Facebook wurde etwa zuletzt behauptet, dass Neuwagen in der EU ab Juli selbstständig die Geschwindigkeit verringern können müssten. Ein Fahrassistent bremse «automatisch» auf die maximal erlaubte Geschwindigkeit herunter (archiviert). Stimmt das?

Bewertung

Ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA) ist künftig verpflichtend. Der Fahrer oder die Fahrerin hat aber die ganze Zeit die Kontrolle über das Fahrzeug und kann weiterhin selbst das Tempo bestimmen.

Fakten

Ab dem 6. Juli 2022 sind in neuen Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 bei allen Neufahrzeugen in der EU einige Fahrassistenzsysteme verpflichtend, wie etwa Notbrems- und Spurhalteassistenten sowie ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA). Das hat die Europäische Kommission bereits 2019 in einer Ergänzung zu einer Verordnung entschieden.

Eine der vier Warnoptionen des ISA bei erhöhtem Tempo soll eine Geschwindigkeitskontrolle sein, «bei der die Geschwindigkeit automatisch sanft reduziert wird», wie es heißt. Die fahrende Person aber «kann (...) das System problemlos übersteuern, indem sie das Gaspedal etwas stärker bestätigt», schreibt die EU zu den neuen Regelungen auf ihrer Internetseite. Der Fahrer habe immer die Kontrolle, heißt es weiter. Es kann jede und jeder also weiterhin so schnell fahren wie gewollt.

Die EU sieht in der Einführung des ISA demnach einen großen «Fortschritt für die Straßenverkehrssicherheit». Diese habe «das Potenzial, Verletzungen und Todesfälle im Straßenverkehr drastisch zu reduzieren».

2019 hat es nach EU-Angaben 23 000 Todesfälle auf europäischen Straßen gegeben. «Schätzungen zufolge sind 10 bis 15 Prozent aller Unfälle und 30 Prozent aller tödlichen Unfälle die direkte Folge von Fahren mit überhöhter oder unangemessener Geschwindigkeit», heißt es in der Verordnung.

Die Regeln für neue Assistenzsysteme werden aber nicht nur mit einem zusätzlichen Maß an Sicherheit begründet: «Ziel ist es, die Europäer vor Verkehrsunfällen, schlechter Luftqualität und dem Klimawandel zu schützen», schreibt die EU-Kommission auf ihrer Internetseite über den ISA.

(Stand: 26.1.2022)

Links

EU-Vermerk zur neuen Verordnung (archiviert)

Mitteilung der EU-Kommission über ISA (archiviert)

Facebook-Posting (archiviert)

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