Gesetzentwurf sah lediglich vor, Ungeimpfte alle drei Monate an die Impfpflicht zu erinnern

17.01.2022, 15:28 (CET)

Die näher rückende Impfpflicht in Österreich sorgt in Sozialen Netzwerken für Diskussionen - und Desinformation. In Facebook-Postings (archiviert) kursierte etwa Ende Dezember 2021 die Behauptung, dass sich laut Gesetz die Geimpften alle drei Monate impfen lassen müssten, sonst gebe es Strafen. Das Gesetz solle drei Jahre gelten, was «insgesamt 12 Spritzen» wären, heißt es.

Bewertung

Das ist falsch. Im zum damaligen Zeitpunkt geltenden vorläufigen Gesetzestext stand, dass Ungeimpfte in Abständen von jeweils drei Monaten an die Impfpflicht erinnert werden sollen. Prinzipiell waren drei Impfungen vorgesehen.

Fakten

Die Postings beziehen sich auf den Ministerialentwurf betreffend dem Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen Covid-19. Darin enthalten war der vorläufige Gesetzestext. Seit dem 16. Jänner 2021 gibt es einen überarbeiteten Entwurf. Aus keinem der Texte gehen die im Facebook-Posting genannten Behauptungen hervor.

Vorgesehen war laut dem vorläufigen Gesetzestext, dass von 15. Februar 2022 an ungeimpfte Menschen in Österreich alle drei Monate ermittelt werden und dann daran zu erinnern seien, dass die jeweilige Impfung bis zu einem gewissen Tag nachzuholen ist(§6). Gegen diejenigen, die sich dem entziehen, hätte eine Geldstrafe verhängt werden können (§7, §8).

Nun gilt aber ab Anfang Februar 2022 erst einmal eine «Eingangsphase», in der die Menschen zunächst nur über die Maßnahmen informiert werden. Dann würde die Impfpflicht etwa im Rahmen von Kontrollen im Straßenverkehr überprüft werden, berichtete die APA. Erst in einer möglichen dritten Phase erhalten die noch ungeimpften Personen ein Erinnerungsschreiben und müssen bis zum Impfstichtag ein gültiges Impfzertifikat vorweisen können. Wer dem nicht nachkommt, muss dann eine Geldstrafe zahlen.

Wie aus dem früheren Gesetzesentwurf hervorging, umfasste die Impfung im Normalfall drei Impfungen. Ausnahmen gab es etwa, wenn die Erstimpfung zu lange zurück lag und eine neue Impfserie begonnen werden musste oder wenn die Zeitintervalle zwischen erster und zweiter Impfung überschritten wurden. Auch für Menschen mit einer in der Vergangenheit bestätigten Infektion mit Sars-CoV-2 galten andere Zeitintervalle. Weitere Impfungen hätten etwa mit einem geänderten Stand der Wissenschaft hinzukommen können.

Im überarbeiteten Gesetzesentwurf werden Impfintervalle und die Anzahl von Impfungen nicht genau ausgeführt. Von Impfungen alle drei Monate oder 12 Impfungen in drei Jahren – das Bundesgesetz tritt voraussichtlich bereits am 31. Jänner 2024 außer Kraft - ist aber nirgendwo die Rede.

Am 20. Jänner 2022 soll das Impfpflicht-Gesetz im Nationalrat beschlossen werden. Unter anderem die APA berichtete über die Inhalte der Gesetzestexte (hier, hier).

(Stand: 17.1.2022)

Links

Ministerialentwurf (archiviert

Vorläufiger Gesetzestext (archiviert)

überarbeiteter Entwurf (archiviert)

Bericht zum überarbeiteten Entwurf (archiviert)

Informationsblatt des Gesundheitsministeriums zur Impfpflicht (Download) (archiviert)

Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (Download) (archiviert) (Download)

Folgeabschätzung (archiviert)

Erläuterungen (archiviert)

APA-Artikel zu Gesetzestext (archiviert)

Facebook-Posting (archiviert)

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