Isolation bei mehreren der angeführten Krankheiten in Deutschland vorgeschrieben

13.09.2021, 11:45 (CEST)

Von einigen Menschen werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie als nicht verhältnismäßig angesehen. In einem Facebook-Posting (hier archiviert) wird etwa eine Reihe von Infektionskrankheiten angeführt, mit denen man in Deutschland «ungeimpft, ungetestet und voll infektiös» in Restaurants oder einkaufen gehen könne. Beim Coronavirus ginge das ohne Test oder Impfung nicht.

Bewertung

Für mehrere der im Posting genannten Krankheiten gibt es in Deutschland strikte Eindämmungsmaßnahmen, die teilweise auch eine Isolation der Erkrankten vorschreiben.

Fakten

Viele der genannten Krankheiten sind in Deutschland meldepflichtig. Bei einigen müssen sich Betroffene sogar isolieren, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, beispielsweise bei einer Tuberkulose-Erkrankung.

Auch an Ebola Erkrankte müssen sich auf eine Sonderisolierstation begeben. Bei Verdacht auf oder einer Infektion mit einem von Mensch zu Mensch übertragbaren hämorrhagischen Fieber müssen Betroffene ebenfalls isoliert werden. Sie dürfen dann nicht einfach ins Kino, Restaurant, in den Club oder zum Einkaufen gehen.

Menschen, die an einer Meningitis erkrankt sind, müssen sofort ins Krankenhaus und werden für 24 Stunden isoliert. Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen dürfen nicht mehr besucht werden, sobald der Verdacht auf eine Meningokokken-Infektion besteht, die die Krankheit auslöst. Auch in Österreich müssen Personen, bei denen der Verdacht einer Meningokokken-Erkrankung besteht, laut dem Gesundheitsministerium sofort in ein Krankenhaus eingewiesen und dort bis 24 Stunden nach Therapieeinleitung isoliert werden.

Bei einem Verdacht auf oder einer Erkrankung mit Keuchhusten, Röteln, Scharlach, Mumps oder Diphtherie dürfen die Betroffenen in Deutschland Gemeinschaftseinrichtungen ebenfalls nicht mehr besuchen.

Um Masernerkrankungen zu verhindern, gilt seit dem 1. März 2020 in Deutschland das Masernschutzgesetz. Demnach müssen Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten sowie Menschen, die dort arbeiten, gegen Masern geimpft sein oder nachweisen, dass sie die Erkrankung überstanden haben. So soll bundesweit eine Impfquote von 95 Prozent erreicht werden.

In Österreich wird die Masernimpfung empfohlen. Wer nicht geimpft ist, kann nach Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person bis zu 21 Tage vom Besuch öffentlicher Einrichtungen ausgeschlossen werden, informiert das Öffentliche Gesundheitsportal Österreich.

Viele der im Posting erwähnten Krankheiten übertragen sich nicht so schnell wie das Coronavirus. Aids beispielsweise wird durch HI-Viren ausgelöst. Sie übertragen sich über Körperflüssigkeiten - häufig beim Geschlechtsverkehr oder beim gemeinsamen Nutzen von Spritzen. Es gibt in Deutschland eine Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C und anderen Geschlechtskrankheiten wie Syphilis, Gonorrhö oder Chlamydien. Sie sieht vor, das Wissen über die Krankheit auszubauen, insbesondere bei Risikogruppen. Dazu werden Beratungsangebote und Teststellen angeboten.

Auch in Österreich wird in Bezug auf HIV/AIDS, Hepatitis B und C auf Prävention, möglichst frühe Diagnosen, ausreichende Testangebote, Beratungsmöglichkeiten und eine gute Behandlung gesetzt.

Die im Post ebenfalls genannte Creutzfeldt-Jakob-Krankheit überträgt sich nach derzeitigen Kenntnissen nicht von Mensch zu Mensch, weshalb keine Isolation erforderlich ist. Eine Übertragung des Erregers über Bluttransfusionen ist möglich, weshalb Erkrankte und Verdachtsfälle in Deutschland von der Blutspende ausgeschlossen sind.

Auch das West-Nil-Fieber kann nicht direkt von Mensch zu Mensch, jedoch durch Bluttransfusionen von Infizierten übertragen werden, weshalb hier für Menschen aus Risikogebieten besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten. Ähnliches gilt bei Zikaviren, die über sexuelle Kontakte oder Bluttransfusionen übertragen werden können.

Das Dengue-Fieber, Borreliose und Hantaviren können nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden, weshalb besondere Infektionsschutzmaßnahmen nicht erforderlich sind.

Das Krim-Kongo-Virus ist in Deutschland sehr selten. 2019 wurden beispielsweise nur zwei Infektionen gemeldet. Mensch-zu-Mensch-Übertragungen über Blut oder andere Körperflüssigkeiten betreffen vor allem medizinisches Personal mit engem Kontakt zu Infizierten.

Den letzten Tollwutfall bei einem in Deutschland lebenden Menschen gab es im Jahr 2007 - der Mann infizierte sich jedoch in Marokko durch einen Hundebiss. Die Gefahr einer Übertragung von Mensch zu Mensch ist gering.

Für Erkrankungen wie Konjunktivitis, Pneumokokken, Grippe oder Pfeiffersches Drüsenfieber gelten keine besonderen Schutzmaßnahmen. Erkrankten wird jedoch geraten, Abstand zu anderen Menschen zu halten.

In Österreich sind fast alle der im Posting genannten Krankheiten anzeigepflichtig (Download). Gemäß der Rechtsvorschrift für Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und Bezeichnung von Häusern und Wohnungen(Fassung von 2021) können zur «Verhütung der Weiterverbreitung einer anzeigepflichtigen Krankheit (…) gegenüber kranken, krankheitsverdächtigen oder ansteckungsverdächtigen Personen Maßnahmen zum Zwecke der räumlichen Absonderung oder anderweitiger bestimmter Verkehrsbeschränkungen verfügt werden.»

Die Absonderung habe auf die Dauer der Ansteckungsgefahr derart zu erfolgen, dass «eine Weiterverbreitung der Krankheit hintangehalten wird», heißt es weiter. Die Absonderung bestehe in der Unterbringung der Personen in gesonderten Räumen. Unter anderem namentlich genannt zur Absonderung sind in der Rechtsvorschrift Diphtherie und Masern.

Auch bei Scharlach ist zur Verhinderung der Weiterverbreitung das Fernhalten der Betroffenen von gesunden Personen laut dem Gesundheitsministerium wesentlich.

(Stand: 10.9.2021)

Links

Meldepflichtige Krankheiten (archiviert)

Tuberkulose (archiviert)

Ebola (archiviert)

Hämorrhagisches Fieber (archiviert)

Meningitis (archiviert)

Keuchhusten (archiviert)

Röteln (archiviert)

Scharlach (archiviert)

Mumps (archiviert)

Diphtherie (archiviert)

Masern (archiviert)

Strategie zur Eindämmung von HIV und anderen STI (archiviert)

Creutzfeld-Jakob-Krankheit (archiviert)

Blutspende (archiviert)

West-Nil-Fieber (archiviert)

Zikavieren (archiviert)

Dengue-Fieber (archiviert)

Borreliose (archiviert)

Hantavirus (archiviert)

Konjunktivitis (archiviert)

Pneumokokken (archiviert)

Grippe (archiviert)

Pfeiffersches Drüsenfieber (archiviert)

Krim-Kongo-Fieber (archiviert)

Tollwut (archiviert)

Österreichische Strategie in Bezug auf HIV/AIDS, Hepatitis B und C (archiviert) (Download)

Masern laut dem öffentlichen Gesundheitsportal in Österreich (archiviert)

Liste der anzeigepflichtigen Krankheiten in Österreich (archiviert) (Download)

Gesamte Rechtsvorschrift für Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und Bezeichnung von Häusern und Wohnungen (Fassung von 2021) (archiviert)

Meningokokken-Erkrankung laut Gesundheitsministerium (archiviert)

Scharlach-Erkrankung laut Gesundheitsministerium (archiviert)

Facebook-Posting (archiviert)

Kontakt zum Faktencheck-Team der dpa: factcheck-oesterreich@dpa.com