Auch Geimpfte und negativ Getestete dürfen in Österreich Lokale besuchen

25.05.2021, 17:27 (CEST)

Nach monatelangem coronabedingtem Zusperren hat seit ein paar Tagen die Gastronomie in Österreich wieder offen. Um Lokale besuchen zu dürfen, müssen aber weiterhin gewisse Regeln eingehalten werden. Das ruft viele Kritiker auf den Plan, teilweise werden falsche Informationen verbreitet. In einem Facebook-Posting (hier archiviert) wird etwa behauptet, dass man um einen Kaffee trinken zu dürfen, erst krank werden müsse, um dann als Genesener zu gelten. Damit wird suggeriert, dass man als gesunder Mensch nur diese eine Möglichkeit habe, ein Lokal zu besuchen.

Bewertung

Das ist falsch. Um ein Lokal besuchen zu dürfen, muss man entweder negativ getestet, genesen oder geimpft sein.

Fakten

Am 19. Mai 2021 kam es in Österreich zu einer flächendeckenden Wiederöffnung des gesellschaftlichen Lebens, zu der auch die Öffnung der Gastronomie gehörte. Ab da kamen neue Regeln zur Anwendung, etwa die sogenannte 3-G-Regel. Die 3 Gs stehen für Geimpfte, negativ Getestete und Genesene Personen. Diese drei Gruppen sind einander gleichgestellt und stellen sicher, dass prinzipiell jeder, der will, ein Lokal besuchen kann – auch gesunde Menschen, die noch keine Sars-CoV-2-Infektion oder Impfung hatten.

Wie das Gesundheitsministerium auf seiner Webseite informiert, ist man bei den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, Astrazeneca und Moderna ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal drei Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung von der Testpflicht befreit. Der 2. Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum demnach um weitere sechs Monate. Ist man mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft, bei dem nur eine Dosis notwendig ist, zählt man bereits ab dem 22. Tag nach der einzigen Impfung für insgesamt neun Monate als geimpft. Für genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung neun Monate lang.

Genesene sind nach Ablauf der Corona-Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten beispielsweise ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion, so das Gesundheitsministerium. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt demnach für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.

Ist man weder genesen noch geimpft, so kann man mit einem negativen Corona-Test ebenfalls ein Lokal besuchen. Für die unterschiedlichen Tests wurden unterschiedliche Geltungsdauern festgelegt: PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme, Antigentests, etwa bei einer Teststraße oder der Apotheke, 48 Stunden und Selbsttests in einem behördlichen Datenerfassungssystem 24 Stunden.

In Österreich wurden die Testmöglichkeiten in den letzten Monaten massiv ausgebaut. Symptomlose können sich etwa in den Teststraßen der Bundesländer und Gemeinden, in Apotheken und bei teilnehmenden Unternehmen testen lassen. Zusätzlich gibt es Aktionen wie «Alles gurgelt!».

Nur wer weder geimpft, getestet oder genesen ist, hat keinen Zutritt zur Gastronomie. Im Detail kann man die Regeln auch in einem ORF-Artikel nachlesen.

Links

Infos des Gesundheitsministeriums (archiviert: https://perma.cc/29HR-F42S)

Gratis Testmöglichkeiten in Österreich (archiviert: https://perma.cc/Q3CA-2MQS)

Aktion «Alles gurgelt!» (archiviert: https://perma.cc/F7BN-APHP)

ORF-Artikel (archiviert: https://archive.is/oOFqs)

Facebook-Posting (archiviert: https://perma.cc/74QJ-RPP9)

Kontakt zum Faktencheck-Team der dpa: factcheck-oesterreich@dpa.com