Bora-Bora-Gewinnspiel ist nicht seriös und will auf externe Seite locken

25.05.2021, 16:04 (CEST)

Auf Facebook treibt sich wieder einmal ein Beitrag mit einem vermeintlichen Gewinnspiel herum (hier archiviert). Obwohl die Seite nicht seriös wirkt, nahmen bereits Dutzende User daran teil.

BEWERTUNG: Das Gewinnspiel ist nicht glaubwürdig und will User auf eine externe Seite locken.

FAKTEN: «Wir verschenken 14 Nächte im Le Bora Bora by Pearl Resorts für 5 Personen», verspricht der Facebook-Beitrag. Tatsächlich stammen alle Fotos in dem Beitrag von der offiziellen Homepage der erwähnten Unterkünfte.

Anders sieht es beim Profilbild aus. Dieses stammt von der Foto-Seite Pixabay und wurde vom Fotografen Julius Silver im Juni 2011 aufgenommen. Es stammt auch nicht aus den Pearl Resorts, sondern aus den InterContinental Bora Bora Resort auf der anderen Seite der höchsten Erhebungen der Insel. Das Foto wurde hier aufgenommen, der Mont Otemanu und der Mont Pahia sind hier deutlich aus dem Blickwinkel des Fotos zu erkennen.

Auch das Titelbild findet sich in einer Foto-Datenbank, nämlich bei iStock. Es stammt aus dem Jahr 2015. Die Bauart der Unterkünfte entspricht augenscheinlich nicht denen der Pearl Resorts.

Darüber hinaus gibt es mehrere Hinweise, dass es sich um gefälschtes Gewinnspiel handelt. So wurde die Facebook-Seite etwa erst im April 2021 erstellt und hat bisher nur diesen einen Beitrag veröffentlicht.

Das einzige, das ein User für eine Teilnahme machen muss, ist den Beitrag zu liken, zu teilen und mit «Gewinnen» zu kommentieren. Das klingt harmlos, löst aber eine automatisierte Kontaktaufnahme per Facebook-Messenger aus. Dort werden User auf eine externe Seite geführt. Meistens geht es bei derartigen Gewinnspielen dann darum, Daten von Nutzern abzugreifen oder ihnen kostenpflichtige Abos aufzudrängen.

Weder die externe Webseite noch das Facebook-Profil führen ein Impressum an. Ein Reisebüro mit dem Namen «Bora Bora Vacations» lässt sich bei einer Online-Recherche nicht finden.

Die «Impressumspflicht» ist in Österreich in mehreren Gesetzen abgedeckt. Im Unternehmensgesetzbuch heißt es, dass ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer sowie «inländische Zweigniederlassungen eines Unternehmers mit ausländischer Hauptniederlassung oder mit ausländischem Sitz» auf ihren Webseiten etwa Firmenbuchnummer, Rechtsform und Sitz angeben müssen. Durch die Gewerbeordnung werden auch Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch stehen, dazu verpflichtet, Namen und Standort auf ihren Websites offenzulegen.

Schließlich findet sich eine Informationspflicht auch im E-Commerce-Gesetz, wo Diensteanbieter dazu verpflichtet werden, den Nutzern Informationen wie Name und Adresse leicht und unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Auch im Mediengesetz ist die Impressumspflicht geregelt.

Links

Beitrag auf Facebook (archiviert): https://archive.is/QL3Ml

Externe Seite des Gewinnspiels (archiviert): https://archive.is/gIJv9

Homepage Le Bora Bora by Pearl Resorts (archiviert: https://archive.is/OJs10)

Pixabay (archiviert: https://archive.is/Nn4WX)

Standort des Fotos (archiviert: https://archive.is/zrski)

iStock by Getty Images (archiviert: https://archive.is/XeEQq)

Unternehmensgesetzbuch (archiviert: http://archive.is/INkRh)

Gewerbeordnung (archiviert: http://archive.is/lIkyd)

E-Commerce-Gesetz (archiviert: http://archive.is/BT9bj)

Mediengesetz (archiviert: http://archive.is/hVkHp)

WKO (archiviert: http://archive.is/wdRML)

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