Maskenpflicht gilt weiterhin

10.02.2021, 11:21 (CET)

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich hat sich in der Corona-Pandemie schon mit mehreren Covid-19-Verordnungen beschäftigt. Diese Entscheidungen werden häufig falsch interpretiert. So kursieren etwa auf Facebook Postings (hier archiviert), in denen behauptet wird, dass die Maskenpflicht seit 29. Oktober 2020 aufgehoben sei. Als Beleg wird ein Dokument des VfGH geteilt.

BEWERTUNG: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Oktober 2020 mehrere Covid-19-Maßnahmen, die im Frühjahr 2020 gegolten hatten, aus formalen Gründen rückwirkend für verfassungswidrig erklärt. Die entsprechenden Verordnungen sind aber schon lange nicht mehr in Kraft und wirken sich nicht auf die derzeit geltenden Covid-19-Maßnahmen aus. Es gilt nach wie vor eine Maskenpflicht.

FAKTEN: Am 29. Oktober 2020 teilte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer Presseaussendung mit, dass eine Reihe von Covid-19-Maßnahmen gesetzwidrig waren, die im Frühjahr 2020 gegolten hatten. Dazu zählte die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen. Laut dem VfGH war nicht nachvollziehbar gewesen, auf Grund welcher tatsächlichen Umstände der Gesundheitsminister die jeweilige Maßnahme für erforderlich gehalten habe. Dies verstoße gegen die gesetzliche Ermächtigung im Covid-19-Maßnahmengesetz bzw. im Epidemiegesetz. Darüber berichtete auch die APA.

«Das war also aus einem formalen Grund», teilte eine Pressesprecherin des VfGH der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bereits im Jänner 2021 für einen früheren Faktencheck mit. Durch die formale Verletzung sei es zu gar keiner inhaltlichen Prüfung der Argumente der Antragsteller mehr gekommen.

Das lässt sich auch in der ausführlichen VfGH-Erkenntnis G 271 nachlesen, auf die sich auch die Facebook-Posterin bezieht, die sie allerdings falsch wiedergibt. Auf Seite 52 der Erkenntnis heißt es etwa, dass § 1 Abs. 2 Covid-19-Lockerungsverordnung in der Stammfassung BGBl. II 197/2020 gegen § 2 Covid-19-Maßnahmengesetz verstoße, weil «es der Verordnungsgeber gänzlich unterlassen hat, jene Umstände, die ihn bei der Verordnungserlassung bestimmt haben, so festzuhalten, dass entsprechend nachvollziehbar ist, warum der Verordnungsgeber die mit dieser Regelung getroffenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat.» Damit erübrige sich eine weitere Prüfung.

Die Verordnung BGBl. II 197/2020 (30. April 2020) ist die ursprüngliche Verordnung, die dann mehrmals geändert wurde. In § 1 Abs. 2 findet sich die entsprechende Stelle, auf die sich der VfGH-Antragsteller bezogen hatte: «Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben (...) eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.»

Diese Verordnung wurde dann immer wieder verändert, etwa in der BGBl. II 207/2020 (13. Mai 2020) oder in der BGBl. II 231/2020 (27. Mai 2020) und schließlich wurde die Passage mit der Maskenpflicht mit Einsetzen der Verordnung BGBl. II 266/2020 (13. Juni 2020) gestrichen. Das lässt sich ebenfalls in der ausführlichen VfGH-Erkenntnis auf Seite 52 nachlesen.

Es gibt auch Medienberichte darüber. Die APA berichtete etwa am 14. Juni 2020, dass die Maskenpflicht gelockert wird. Ab 15. Juni gelte sie nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive Apotheken sowie bei Dienstleistern, bei denen der Ein-Meter-Abstand unterschritten wird.

Die als gesetzwidrig eingestuften Maßnahmen sind also schon längst nicht mehr in Kraft – auch nicht mehr zum Zeitpunkt der VfGH-Entscheidung - weswegen diese für die derzeit geltenden Covid-19-Maßnahmen keine Rolle spielen. Sie hätten lediglich Auswirkungen auf eventuell noch laufende Strafverfahren, so die Sprecherin im Jänner zur dpa.

Es gilt also sowohl derzeit, als auch zum Entstehungszeitpunkt des Facebook-Postings gemäß BGBL. 463/2020 eine Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen.

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Links:

Presseaussendung des VfGH (29.10.2020): https://www.vfgh.gv.at/medien/Entscheidungen_Oktober-Session.php (archiviert: https://archive.is/aoPqt)

APA-Artikel über VfGH-Entscheidungen: https://www.diepresse.com/5889426/vfgh-kippt-mindestabstand-zwischen-gastro-tischen (archiviert: https://archive.is/PEMwO)

Früherer dpa-Faktencheck: https://dpa-factchecking.com/austria/210111-99-982574/

VfGH-Erkenntnis G 271 https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_G_271_2020__V_463-467_2020_vom_1._Oktober_20.pdf (archiviert: https://perma.cc/9M7F-34BW)

Verordnung BGBl. II 197/2020 (30. April 2020): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html (archiviert: https://perma.cc/QX7L-S42T)

Verordnung BGBl. II 207/2020 (13. Mai 2020): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_207/BGBLA_2020_II_207.html (archiviert: https://perma.cc/3BXL-2AA9)

Verordnung BGBl. II 231/2020 (27. Mai 2020): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_231/BGBLA_2020_II_231.html (archiviert: https://perma.cc/ZAG8-UC2Q)

Verordnung BGBl. II 266/2020 (13. Juni 2020) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_266/BGBLA_2020_II_266.html (archiviert: https://perma.cc/5TAX-JP2F)

APA-Artikel über Lockerung der Maskenpflicht (14.6.2020): https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/2064128-Maskenpflicht-ab-Montag-gelockert.html (archiviert: https://archive.is/ydNpH)

Aktuelle Maskenpflicht: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html (archiviert: https://archive.is/voxrY)

Maskenpflicht gemäß BGBL. 463/2020 (1. November 2020): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_463/BGBLA_2020_II_463.html (archiviert: https://perma.cc/UMU2-42JJ)

Facebook-Posting: https://www.facebook.com/Kathrin.shwarz/posts/1728488217320582 (archiviert: https://archive.is/bYGN9)  

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Kontakt zum Faktencheck-Team der dpa: factcheck-oesterreich@dpa.com