Maskenpflicht in Schulen gilt weiterhin

27.01.2021, 15:51 (CET)

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigte sich in Österreich bereits mit mehreren Covid-19-Verordnungen. Einige dieser VfGH-Erkenntnisse werden jetzt von Social-Media-Usern aufgegriffen. So kursiert etwa derzeit in einem Facebook-Posting (hier archiviert) ein Schreiben, in dem behauptet wird, die Maskenpflicht sei nicht mehr gültig. Sie sei vom VfGH als «verfassungs- und gesetzwidrig beurteilt worden.» Die VfGH-Erkenntnis besage auch, dass alle Folgeverordnungen, in welchen eine Maskenpflicht vorgeschrieben wurde, gesetzwidrig seien. Zudem wird behauptet, dass die Maskenpflicht im Handel unter «Nötigung gem. § 105 StGB» fällt.

BEWERTUNG: Der Verfassungsgerichtshof erklärte im Dezember 2020 u.a. die Maskenpflicht im Schulgebäude, die im Frühjahr 2020 gegolten hatte, nachträglich für gesetzwidrig. Auf die jetzige Maskenpflicht in Schulen hat diese Entscheidung aber keinen Einfluss, sie gilt also nach wie vor. Die VfGH-Erkenntnis besagt zudem nicht, dass alle Folgeverordnungen, in welchen eine Maskenpflicht vorgeschrieben werden, gesetzwidrig sind. Der Paragraf 105 StGB stellt in Bezug auf die Maskenpflicht keine Nötigung dar.

FAKTEN: Am 23. Dezember 2020 teilte der Verfassungsgerichtshof in einer Presseaussendung mit, dass die Maskenpflicht im Schulgebäude und die Klassenteilung im Frühjahr 2020 gesetzwidrig waren. In der detaillierten VfGH-Erkenntnis V 436/2020 vom 10. Dezember 2020 wird die Entscheidung näher erläutert. Darauf bezieht sich der User hauptsächlich in seinem Posting.

Für rechtswidrig wurde die Verordnung Nr. 208/2020 erklärt. Diese bezog sich ursprünglich sowohl auf das Schuljahr 2019/20 als auch das Schuljahr 2020/21. Die Verordnung wurde aber im September 2020 von der Verordnung Nr. 384/2020 abgelöst, galt ab da also nicht mehr.

Das ist u.a. in der ausführlichen VfGH-Erkenntnis ersichtlich. So heißt es etwa auf Seite 52, dass «mit Kundmachung der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (…), BGBl. II 384/2020, traten die angefochtenen Bestimmungen zur Gänze außer Kraft.» Das steht ebenso in der Verordnung Nr. 348/2020.

Auch eine Pressesprecherin des VfGH bestätigte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) für einen früheren Faktencheck zu dem Thema, dass die als gesetzwidrig eingestuften Maßnahmen nicht mehr in Kraft sind, weswegen diese Entscheidungen für die derzeit geltenden Covid-19-Maßnahmen keine Rolle spielen. Sie hätten lediglich Auswirkungen auf eventuell noch laufende Strafverfahren.

Zudem erfolgte die VfGH-Erkenntnis aus formalen und nicht aus inhaltlichen Gründen. Der Bundesminister habe dem VfGH nicht nachvollziehbar darlegen können, weshalb er die – bereits außer Kraft getretenen - angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Es kam also zu gar keiner inhaltlichen Prüfung der Argumente mehr. Das lässt sich auch auf Seite 57 nachlesen: «Bei diesem Ergebnis erübrigt es sich, auf die weiteren im Antrag zu § 5 Abs. 1 iVm Anlage B, Z 4.2 sowie § 7 Abs. 3, 4 und 6 der C-SchVO, BGBl. II 208/2020, vorgebrachten Bedenken einzugehen.» Das bestätigte auch die Pressesprecherin des VfGH der dpa.

Die jetzige Covid-19-Schulverordnung beinhaltet also wieder eine Maskenpflicht. Da aber derzeit bis voraussichtlich 7. Februar 2021 ein Lockdown in Österreich gilt, lernen die meisten Schülerinnen und Schüler ohnehin zuhause.

Weiters ist auch die Behauptung zu den Folgeverordnungen falsch. Dazu teilte die VfGH-Sprecherin der dpa auf Anfrage am 20. Jänner 2021 mit: «Es trifft nicht zu, dass auch alle Folgeverordnungen, in denen eine Maskenpflicht vorgeschrieben wird, automatisch gesetzwidrig sind.» Dies sei in der VfGH-Erkenntnis auch durch nichts belegt.

Entscheidungen des VfGH könnten nicht automatisch von einem auf den anderen Fall umgelegt werden, es sei jeweils neu zu prüfen, so die Sprecherin. Voraussetzung dafür sei, dass dem VfGH ein zulässiger Antrag vorliege.

Die Maskenpflicht etwa im Handel fällt nicht unter Nötigung gemäß Paragraf 105 StGB. Das sagte Klaus Schwaighofer, Universitätsprofessor vom Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck, der dpa für einen früheren Faktencheck.

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Links:

VfGH-Entscheidung zu Klassenteilung in Schulen und Maskenpflicht im Schulgebäude (23.12.2020): https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Schulen.php (archiviert: http://dpaq.de/tGIhY)

Detaillierte VfGH-Erkenntnis V 436/2020 (10. Dezember 2020): https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH_10.12.2020_V_436_2020_Covid-Massnahmen_in_Schulen.pdf (archiviert: http://dpaq.de/zbUXd)

208. Covid-19-Schulverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_208/BGBLA_2020_II_208.html (archiviert: http://dpaq.de/e8RO4)

384. COVID-19-Schulverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_384/BGBLA_2020_II_384.html (archiviert: http://dpaq.de/jWKEZ)

Aktuelle Covid-19-Schulverordnung (Seite 16): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20011270/C-SchVO%c2%a02020_21%2c%20Fassung%20vom%2020.01.2021.pdf (archiviert: http://dpaq.de/0uhjl)

Informationen zum Lockdown vom Gesundheitsministerium: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html (archiviert: http://dpaq.de/AUYwN)

Schulbetrieb im Lockdown: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/schulbetrieb20210118.html (archiviert: http://dpaq.de/7CCeX)

Weiterer dpa-Faktencheck zu VfGH-Entscheidungen: https://dpa-factchecking.com/austria/210111-99-982574/

Weiterer dpa-Faktencheck zur Maskenpflicht in Schulen: https://dpa-factchecking.com/austria/201215-99-705505/

Weiterer dpa-Faktencheck zur Maskenpflicht im juristischen Sinn: https://dpa-factchecking.com/austria/201106-99-235795/

Facebook-Posting: https://www.facebook.com/groups/1166605567087227/permalink/1177943372620113/ (archiviert: http://dpaq.de/6LQM1)

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Kontakt zum Faktencheck-Team der dpa: factcheck-oesterreich@dpa.com