PCR-Test weist Corona nach - Berliner Senatsverwaltung behauptete nicht das Gegenteil

2.12.2020, 12:43 (CET)

Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit habe angeblich bestätigt, dass man mit einem PCR-Test keine Corona-Infektion nachweisen könne, wird in einem oft geteilten Facebook-Posting behauptet (hier archiviert). Der staatliche Corona-Betrug sei damit aufgedeckt.

BEWERTUNG: Das ist falsch. PCR-Tests stellen Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes fest. Das schreibt auch die Berliner Senatsverwaltung.

FAKTEN: In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage des parteilosen Abgeordneten Marcel Luthe führte die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung aus, dass mit dem PCR-Test das Vorhandensein von Sars-CoV-2 Viren nachgewiesen werde. «Das Vorhandensein dieser Viren korreliert mit einer Infektion mit diesen Viren. Diese Infektion ist relevant für die Überlegungen zum Infektionsschutz», heißt es in dem Dokument.

Dem deutschen Infektionsschutzgesetz zufolge gilt als Infektion «die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus». Der Begriff Krankheitserreger wird darin als vermehrungsfähiges Agens - Virus, Bakterium, Pilz oder Parasit - definiert, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.

Im Fokus steht auch diese Frage Luthes: «Ist ein sogenannter PCR-Test in der Lage, zwischen einem «vermehrungsfähigen» und einem «nicht-vermehrungsfähigen» Virus zu unterscheiden?» Sprich: Kann erkannt werden, ob eine Testperson ansteckend ist oder nicht? Die Antwort der Gesundheitsbehörde lautet: «Nein».

Denn der PCR-Test weist nicht nach, ob eine Testperson zum Zeitpunkt des Abstriches möglicherweise weitere Menschen anstecken kann oder nicht. Er zeigt, ob jemand infiziert ist oder nicht - allein das ist nach dem Infektionsschutzgesetz relevant.

Der Virologe Hans-Georg Kräusslich vom Uniklinikum Heidelberg bestätigte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am 24. November 2020 per Mail, dass mit dem PCR-Test die Erbinformation (RNA) des Sars-CoV-2 spezifisch nachgewiesen werde. Diese RNA sei in einer Person nur vorhanden, wenn die Person infiziert sei. Insofern zeige der PCR-Test sehr wohl die Infektion mit Sars-CoV-2 an, erläuterte Kräusslich.

Die PCR bestimme aber nicht, ob die nachgewiesene RNA Bestandteil eines infektiösen Virus sei: «Insofern kann sie zwar Infektionen nachweisen, aber nicht sicher sagen, wie infektiös eine Person ist, also wie wahrscheinlich diese Person das Virus übertragen kann», so der Virologe.

Wie bereits erwähnt: Die Ansteckungswahrscheinlichkeit spielt jedoch bei der Feststellung einer Infektion im Sinnes des Gesetzes keine Rolle. Es ist demnach ein falscher Schluss zu behaupten, dass die Senatsverwaltung bestätigt habe, dass PCR-Tests eigentlich nicht in der Lage seien, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen.

Bei PCR-Tests wird, wie etwa die deutsche Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erläutert, aus dem Rachen und/oder der Nase ein Abstrich genommen, der im Labor auf Genmaterial der Coronaviren untersucht wird. 

---

Links:

Schreiben der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit vom 30.10.2020: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-25212.pdf (archiviert: http://dpaq.de/O0NL6)

Begriffsbestimmungen im Infektionsschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html (archiviert: http://dpaq.de/V0G1p)

Robert Koch-Institut (RKI) über Coronatests: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html (archiviert: http://dpaq.de/NR5Do)

Deutsche Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Coronatests: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html?tx_sschfaqtool_pi1%5Bfaq%5D=4279&tx_sschfaqtool_pi1%5Baction%5D=list&tx_sschfaqtool_pi1%5Bcontroller%5D=FAQ&cHash=c5e407d53ef6e2f7077227c6e38fe369 (archiviert: http://dpaq.de/BfMg4)

Virologe Hans-Georg Kräusslich vom Uniklinikum Heidelberg: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/personen/prof-dr-med-hans-georg-kraeusslich-3652 

Facebook-Posting: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1046783942482150&set=a.102915526869001&type=3&theater (archiviert: http://dpaq.de/Nd1Aq)

---

Kontakt zum dpa-Faktencheck-Team: factcheck-oesterreich@dpa.com