Nicht ansteckendes Pflegepersonal darf arbeiten - keine Corona-Quarantäne nach Feierabend

19.11.2020, 14:17 (CET)

Wann dürfen Beschäftigte nach einer Corona-Infektion wieder zur Arbeit? Diese Frage wird in Österreich kontrovers diskutiert. Im Internet wird in einem oft geteilten Posting (hier archiviert) nun behauptet, «"leicht" positiv Getestete» dürften wieder arbeiten gehen. Nach der Arbeit müssten sie aber zu Hause eine Quarantäne einhalten. Diese Vorgabe wird Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) zugeschrieben.

BEWERTUNG: Gesundheits- und Pflegepersonal darf bei einem positiven Corona-Test nach der Quarantäne wieder arbeiten gehen, wenn es als nicht mehr ansteckend gilt. Das ist der Fall, wenn bei einem PCR-Test der sogenannte Ct-Wert über 30 liegt. Beschäftigte müssen dann aber nicht nach der Arbeit zu Hause eine Quarantäne einhalten.

FAKTEN: Einer Presseaussendung des Gesundheitsministeriums vom 2. November 2020 zufolge können Personen mit einer nachgewiesenen Corona-Infektion «in der Regel frühestens zehn Tage nach Symptombeginn und 48 Stunden Symptomfreiheit ohne weitere Auflagen aus der Quarantäne entlassen werden». Sie dürften somit auch ihrer Arbeit wieder nachgehen.

Gesundheits- und Pflegepersonal muss für den Arbeitsantritt zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen. Alternativ zählt auch ein positiver Test mit einem Ct-Wert von über 30. Dieser gibt einen Hinweis auf die Virusmenge, die ein Infizierter in sich trägt.

Wie ein Pressesprecher des Gesundheitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am 16. November 2020 telefonisch mitteilte, handelt es sich bei den betreffenden Personen um Gesundheits- und Pflegepersonal, das «schon längst wieder genesen» sei.

Infizierte können den Angaben zufolge nämlich wochenlang einen positiven PCR-Test aufweisen, sind aber nicht mehr ansteckend – was ein entsprechend hoher Ct-Wert anzeigt. Da ab einem Wert von über 30 in der Regel keine Ansteckungsgefahr mehr bestehe, dürften Beschäftige im Gesundheits- und Pflegebereich in solchen Fällen wieder arbeiten gehen.

In Quarantäne müssen solche Personen nach ihrer Arbeit aber nicht mehr. Diese endet wie bei allen anderen Menschen frühestens zehn Tage nach Symptombeginn und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit.

Abweichungen gibt es je nach Krankheitsverlauf, wie sich der Empfehlung zur Entlassung von COVID-19-Fällen aus der Absonderung entnehmen lässt. Bei schwereren Verläufen sind mehr Bedingungen zu erfüllen, bei asymptomatischen Personen weniger. Das Schreiben basiert auf Empfehlungen des deutschen Robert Koch-Instituts (RKI), das auf seiner Webseite ebenfalls unter bestimmten Bedigungen einen Ct-Wert über 30 als Entlassungskriterium aus der Isolierung angibt.

«Nach wie vor ist damit selbstverständlich sichergestellt, dass infektiöse Personen nicht im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten», heißt es in der Aussendung des Gesundheitsministeriums. Neu sei diese Regelung zudem nicht, betont der Pressesprecher. Das Vorgehen sei seit Mai so, es sei nur jetzt in der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung noch einmal explizit festgehalten worden.

Diese ist am 17. November 2020 in Kraft getreten ung gilt bis inklusive 6. Dezember 2020. Darin steht, dass der Betreiber einer «bettenführenden Krankenanstalt und einer bettenführenden Kuranstalt» im Fall eines positiven Testergebnisses Mitarbeiter einlassen dürfe, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegen und aufgrund des Ct-Werts von über 30 «davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht».

Die Regelung sorgte für Kritik, wie der ORF berichtete. Kritisiert wurde beispielsweise, dass solche Menschen am Arbeitsplatz einer weiteren Belastung ausgesetzt seien und durch die Arbeit krank werden könnten.

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Links:

Facebook-Posting:
https://www.facebook.com/arztmann/posts/10216950409532316 (archiviert: https://archive.vn/oLKIr)

Presseaussendung des Gesundheitsministeriums von 2. November 2020:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201102_OTS0073/gesundheitsministerium-klarstellung-zur-vorgangsweise-bei-absonderungen-von-gesundheits-und-pflegepersonal (archiviert: http://dpaq.de/eUjkc)

Empfehlung «Entlassung von COVID-19-Fällen aus der Absonderung»:
http://dpaq.de/KOiNl
(archiviert: http://dpaq.de/1xo1Z)

Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI):
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Entlassmanagement.html (archiviert: http://dpaq.de/BiXMs)

COVID-19-Notmaßnahmenverordnung:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html (archiviert: http://dpaq.de/pjIT3)

ORF-Artikel zu dem Thema:
https://orf.at/stories/3187702/
(archiviert: http://dpaq.de/OMEH2)

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