Maskenpflicht ist keine Nötigung im juristischen Sinn

9.11.2020, 12:14 (CET)

Schon seit Beginn der Corona-Pandemie wird über die Rechtmäßigkeit mancher Maßnahmen der Regierung gegen das Virus debattiert. Ein Facebook-Post (hier archiviert) behauptet nun, dass die Maskenpflicht «laut bis zur Coronakrise bestehender Gesetze» Nötigung sei. In «Paragraph 240 im Strafgesetzbuch (StGB)» heiße es: «Bei der Aufbürdung eines Mund- und Nasenschutzes handelt es sich folglich um einen besonders schweren Fall von Nötigung.» In Österreich soll das dem Facebook-User zufolge durch den «Paragraph § 105 StGB bei Nötigung» abgedeckt sein.

BEWERTUNG: Der Paragraf 240 StGB kommt hier nicht zur Anwendung, weil eine Verordnung kein Täter im Sinne dieses Gesetzes sein kann. Wenn die Exekutive - zum Beispiel die Polizei - die Maskenpflicht auf rechtlicher Grundlage durchsetzt, sind auch Bußgelder möglich. Auch der Paragraf 105 StGB in Österreich stellt in Bezug auf die Maskenpflicht keine Nötigung dar.

FAKTEN: In Paragraf 240 StGB steht nichts vom Mund- und Nasenschutz. Der Paragraph schützt die Willensfreiheit des Einzelnen. Die Freiheit des Individuums soll nicht durch Zwang von einem anderen beeinträchtigt werden können. Damit der Paragraf Anwendung findet, braucht es also Täter und Opfer. «Der Täter muss ein Mensch sein», erläutert Anne Schneider, Professorin für Strafrecht in Mannheim im Oktober 2020 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). «Gesetze gelten allgemein. Ein Individualbezug ist in der Behauptung nicht gegeben.» Die Verordnung zur Maskenpflicht verstößt also auch nicht gegen den Paragrafen 240.

Möglich wäre im juristischen Sinne daher allenfalls, einer einzelnen Person Nötigung vorzuwerfen, die mit einem Bußgeld droht, um das Tragen einer Maske durchzusetzen - zum Beispiel einem Polizisten, der dazu auffordert. Doch auch diese Forderung wäre angesichts der von den Kommunen beschlossenen Verordnungen, deren rechtliche Grundlage wiederum das Infektionsschutzgesetz ist, rechtlich abgesichert. (Beispiel Bayern) «Selbst wenn die Handlung des Polizisten der Tatbestand der Nötigung wäre, wäre sie durch Hoheitsbefugnisse gerechtfertigt», sagt Schneider.

Der Gesetzgeber darf grundsätzlich Gesetze und Verordnungen erlassen, die den Bürger in seinen Freiheiten einschränken und die von der Exekutive entsprechend umgesetzt werden. Das lässt sich auch aus der Verfassung ableiten - wie zum Beispiel die Artikel 2 und 19 Grundgesetz zeigen. «Die Polizisten sind dazu legitimiert, die Verordnung durchzusetzen», fasst Professorin Schneider zusammen.

Bezüglich der Behauptung, in Österreich falle die Maskenpflicht unter Nötigung gemäß Paragraf 105 StGB, sagt Klaus Schwaighofer, Universitätsprofessor vom Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck: «Das ist natürlich Unsinn». Die Posterin meine vermutlich, dass man vom Gesetz- oder Verordnungsgeber unter Androhung von Strafe zu etwas «gezwungen» werde. Das sei das gute Recht des Gesetz- und Verordnungsgebers, teilte Schwaighofer der dpa am 2. November 2020 via Mail mit. «Genausowenig ist es eine Nötigung, dass man sich anschnallen muss im Auto oder im Auto nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren oder nicht andere umbringen darf», erläutert der Uni-Professor.

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Links:

Facebook-Posting: https://www.facebook.com/photo?fbid=3295661637154422&set=a.304859132901369 (archiviert: https://archive.vn/Bzk39)

Paragraf 240 StGB: https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html (archiviert: http://dpaq.de/BYiH0)

Bundeszentrale f. polit. Bildung zur Nötigung: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22610/noetigung (archiviert: http://dpaq.de/lZdVG)

Polizei zum Thema Nötigung: https://www.xn--polizeifrdich-3ob.de/deine-themen/gewalt/noetigung-bedrohung.html#:~:text=Wenn%20ein%20T%C3%A4ter%20sein%20Opfer,seinem%20Opfer%20verlangt%2C%20rechtswidrig%20sein.&text=wenn%20der%20T%C3%A4ter%20sein%20Opfer%20zu%20einer%20sexuellen%20Handlung%20n%C3%B6tigt.(archiviert: https://archive.vn/9qd9k)

Rechtsgrundlagen in Bayern für Corona-Maßnahmen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ (archiviert: https://archive.vn/HP3wd)

Lexikon-Eintrag zu Hoheitsrechten: http://lexikon-der-sicherheit.de/glossary/hoheitsrechte/ (archiviert: http://dpaq.de/V0bYI)

Grundgesetz, Artikel 2: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html (archiviert: http://dpaq.de/UovcR)

Grundgesetz, Artikel 19: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html (archiviert: http://dpaq.de/lEHga)

Erklärstück zu Artikel 19 Grundgesetz: https://www1.wdr.de/radio/wdr3/schwerpunkte/grundgesetz/grundgesetz-udo-di-fabio-100.html (archiviert: https://archive.vn/ZIXQj)

Liste mit Gerichtsentscheidungen zum Coronavirus: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/erste-gerichtsentscheidungen-zum-coronavirus (archiviert: https://perma.cc/28HV-KCH7)

Übersicht einer Ratgeber-Seite zur Maskenpflicht, Stand Juli 2020: https://www.bussgeldkatalog.org/maskenpflicht-corona/ (archiviert: https://archive.vn/OWQpO)

Klaus Schwaighofer, Universitätsprofessor vom Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck: https://www.uibk.ac.at/strafrecht/mitglieder/schwaighofer.html (archiviert: http://dpaq.de/n0lFh)

Paragraf 105 StGB: https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR12029648 (archiviert: http://dpaq.de/BfxwO)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/60/P105/NOR40173627 (archiviert: http://dpaq.de/KWEiJ)

Maskenpflicht in Österreich:  https://www.oesterreich.gv.at/public/Mund-Nasen-Schutz.html (archiviert: https://perma.cc/LD7U-E74Y)

463. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz  (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV):  https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:40377e96-c398-4618-adb8-cec3421c16ef/BGBLA_2020_II_463.pdf

Ausgewählte Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Österreich, u.a. zu COVID-19: https://www.vfgh.gv.at/rechtsprechung/Ausgewaehlte_Entscheidungen.de.html

Überblick über Grundrechte in Österreich:  https://www.vfgh.gv.at/verfassungsgerichtshof/rechtsgrundlagen/grundrechte.de.html (archiviert: http://dpaq.de/xFA65)

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