Für Maskenbefreiung in Schule braucht es ärztliches Attest - Formular nicht rechtsgültig

13.10.2020, 13:12 (CEST)

In einem Facebook-Posting(hier archiviert) wird eine angeblich rechtsgültige Bestätigung zur Maskenbefreiung in der Schule geteilt. Erziehungsberechtigte seien dazu verpflichtet, diese Bestätigung «für die Tragebefreiung der Maske bei gesundheitlicher Beeinträchtigung der Kinder, welche in der Ausnahmeregelung der COVID 19 SV geregelt ist, auszustellen», heißt es. Ein Attest eines Arztes für eine Maskenbefreiung in der Schule sei nicht zwingend notwendig.

BEWERTUNG: Dabei handelt es sich um Falschbehauptungen. Für eine Maskenbefreiung in der Schule ist ein ärztliches Attest notwendig. Das auf Facebook verbreitete Formular ist nicht rechtsgültig.

FAKTEN: Wie eine Pressesprecherin des Bildungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am 12. Oktober 2020 telefonisch mitteilte, reicht für eine Maskenbefreiung die Erklärung eines Erziehungsberechtigten nicht, sondern es brauche tatsächlich ein ärztliches Attest. Zudem handle es sich bei dem im Posting geteilten Formular zur Maskenbefreiung nicht um eine rechtsgültige Bestätigung: «Das stimmt einfach nicht», so die Pressesprecherin.

Laut der «Rechtsvorschrift für COVID-19-Schulverordnung 2020/21»  müssen an Schulen, die sich in Gebieten mit den Ampelphasen Grün, Gelb oder Orange, befinden, «alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen.» Dies gelte während der Pausen für die gesamte Schulliegenschaft, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden könne. In der Ampelphase Rot müssten alle Personen, die sich in der Schule aufhalten, einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Schülerinnen und Schüler, «welchen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen nachgewiesenermaßen nicht zugemutet werden kann», seien vom verpflichtenden Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen. Im FAQ der Bildungsdirektion Oberösterreich heißt es dazu, für eine Befreiung der Maskenpflicht sei «in jedem Fall ein ärztliches Attest vorzulegen».

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Links:

Facebook-Posting: https://www.facebook.com/photo?fbid=3664163213614600&set=a.512647388766214 (archiviert: http://dpaq.de/xMzVP)

«Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Schulverordnung 2020/21», Fassung vom 12.10.2020: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011270 (archiviert: http://dpaq.de/bbaCQ)

FAQ der Bildungsdirektion Oberösterreich: https://www.lsr-ooe.gv.at/fileadmin/aktuelles/2020/FAQs_Stand_07.09.2020.pdf (archiviert: http://dpaq.de/JEN8F)

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