Angebliches Dieselkino-Gewinnspiel weder offiziell noch seriös

22.09.2020, 16:53 (CEST)

Ein Facebook-Posting (hier archiviert) behauptet im Namen des Kino-Unternehmens Dieselkino, dass User durch die Teilnahme an einem Gewinnspiel angeblich Geschenkkarten und Kinogutscheine gewinnen könnten. Die dazugehörige Facebook-Seite wirkt auf den ersten Blick wie der offizielle Social-Media-Auftritt der Kinos.

BEWERTUNG: Die Facebook-Seite mit dem Gewinnspiel ist nicht von Dieselkino und nicht seriös. 

FAKTEN: Auffällig ist an der Facebook-Seite, dass sie erst am 11. September 2020, dem Tag des Postings, erstellt wurde. Auch gibt es nur 53 Leute, denen die Seite gefällt (Stand 21. September). Außerdem fehlt auf der Seite das Impressum, wodurch die «Impressumspflicht verletzt wird.

Das Unternehmen Dieselkino erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass es sich um eine Fälschung handle. Auch hier verwies man auf die Auffälligkeit, dass es keine älteren Postings und nur wenige Abonnenten auf der gefälschten Seite gebe. «Die Dieselkinos kündigen ihre Gewinnspiele auf Facebook ausschließlich über die offizielle Seite an. Ebenfalls fallen bei unseren Gewinnspielen niemals Kosten irgendeiner Art an». Auf der offiziellen Facebook-Seite wurde ein Statement zum falschen Gewinnspiel veröffentlicht.

Die «Impressumspflicht» ist in Österreich in mehreren Gesetzen abgedeckt. Im Unternehmensgesetzbuch heißt es, dass ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer sowie «inländische Zweigniederlassungen eines Unternehmers mit ausländischer Hauptniederlassung oder mit ausländischem Sitz» auf ihren Webseiten etwa Firmenbuchnummer, Rechtsform und Sitz angeben müssen. Durch die Gewerbeordnung werden auch Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch stehen, dazu verpflichtet, Namen und Standort auf ihren Websites offenzulegen.

Schließlich findet sich eine Informationspflicht auch im E-Commerce-Gesetz, wo Diensteanbieter dazu verpflichtet werden, den Nutzern Informationen wie Name und Adresse leicht und unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Auch im Mediengesetz ist die Impressumspflicht geregelt.

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Links:

Facebook-Posting: https://www.facebook.com/Dieselkino-111322240711447/ (archiviert: https://archive.vn/VUB2r)

Statement Dieselkino auf Facebook: https://www.facebook.com/dieselkino/posts/10158590297192383 (archiviert: https://archive.is/OPfbI)

Unternehmensgesetzbuch: https://www.ris.bka.gv.at/eli/drgbl/1897/219/P14/NOR40069786 (archiviert: http://archive.is/INkRh)

Gewerbeordnung: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/194/P63/NOR40168088 (archiviert: http://archive.is/lIkyd)

E-Commerce-Gesetz: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40025801 
(archiviert: http://archive.is/BT9bj)

Mediengesetz: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/brancheninformationen/information_und_kommunikation/impressumspflicht/65246.html (archiviert: http://archive.is/hVkHp)

WKO: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Website-Impressum.html (archiviert: http://archive.is/wdRML

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