Gewinnspiel und Facebook-Seite stammen nicht von Cineplexx und sind nicht seriös

15.07.2020, 13:27 (CEST)

Bei einem angeblichen Gewinnspiel auf Facebook wird behauptet, dass User Geschenkkarten von Cineplexx gewinnen können (http://dpaq.de/PL3Ke). Um teilzunehmen, müssten User nur mit dem Wort «Wunderbar» kommentieren.

BEWERTUNG: Das angebliche Gewinnspiel und die Facebook-Seite stehen in keinem Zusammenhang zu Cineplexx und sind damit nicht seriös.

FAKTEN: Der Facebook-Account, der das angebliche Gewinnspiel gepostet hat, existiert erst seit dem 14. Juli 2020. Er hatte bis zum 15. Juli (Stand 13.25 Uhr) auch nur zwölf Follower, was für die Seite eines großen Kinobetreibers extrem wenig wäre. Außerdem verletzt der Account die Impressumspflicht.

Cineplexx reagierte bereits auf seiner offiziellen Facebook-Seite auf das Fake-Gewinnspiel und stellte klar, dass das angebliche Gewinnspiel «in keinem Zusammenhang» zum Unternehmen steht (http://dpaq.de/Getji). Anders als die Seite mit dem angeblichen Gewinnspiel trägt die offizielle Facebook-Seite von Cineplexx ein Verifizierungsabzeichen (weißes Häkchen auf blauem Grund).

Die «Impressumspflicht» ist in Österreich in mehreren Gesetzen abgedeckt. Im Unternehmensgesetzbuch heißt es, dass ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer sowie «inländische Zweigniederlassungen eines Unternehmers mit ausländischer Hauptniederlassung oder mit ausländischem Sitz» auf ihren Webseiten etwa Firmenbuchnummer, Rechtsform und Sitz angeben müssen (http://dpaq.de/kFzsV). Durch die Gewerbeordnung werden auch Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch stehen, dazu verpflichtet, Namen und Standort auf ihren Websites offenzulegen (http://dpaq.de/mxlUc).

Schließlich findet sich eine Informationspflicht auch im E-Commerce-Gesetz, wo Diensteanbieter dazu verpflichtet werden, stets Informationen wie Name und Adresse den Nutzern leicht und unmittelbar zur Verfügung zu stellen (http://dpaq.de/XCNh0). Auch im Mediengesetz ist die Impressumspflicht geregelt (http://dpaq.de/OePyD).

Diese Bestimmungen gelten laut den Angaben auf der Webseite der Wirtschaftskammer «für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie z. B. XING, facebook und twitter, aber auch für Apps» (http://dpaq.de/BHgyM).

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Links:

Beitrag auf Facebook: https://www.facebook.com/108883404234481/photos/a.108885140900974/108884564234365/?type=3&theater (archiviert: http://archive.is/0AfXy)

Offizielles Facebook-Statement von Cineplexx: https://www.facebook.com/cineplexxAT/photos/a.141910079186213/3309867692390420/?type=3&theater (archiviert: http://archive.is/3pvVh

Unternehmensgesetzbuch: https://www.ris.bka.gv.at/eli/drgbl/1897/219/P14/NOR40069786 (archiviert: http://archive.is/INkRh)

Gewerbeordnung: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/194/P63/NOR40168088 (archiviert: http://archive.is/lIkyd)

E-Commerce-Gesetz: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40025801 
(archiviert: http://archive.is/BT9bj)

Mediengesetz: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/brancheninformationen/information_und_kommunikation/impressumspflicht/65246.html (archiviert: http://archive.is/hVkHp)

WKO: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Website-Impressum.html (archiviert: http://archive.is/wdRML

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